BGH-Urteil bestätigt SMWA-Position: Keine Fahrrad-Helmpflicht, sondern Setzen auf Eigenverantwortung

17.06.2014, 14:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Frage der Mitschuld von Radfahrern, die keinen Helm tragen, bei einem Unfall erklärt Staatsminister Sven Morlok:

„Der Bundesgerichtshof unterstreicht die Eigenverantwortung der Fahrradfahrer, was das Tragen eines Helms betrifft. Darauf setzen auch wir: Es ist allgemein bekannt, dass ein Fahrradhelm zusätzlichen Schutz bietet. Das sollten Radfahrer beachten, und insbesondere Eltern und Erwachsene eine Vorbildfunktion für Kinder wahrnehmen. Eine generelle Helmpflicht lehnen wir ab, denn sie führt möglicherweise dazu, dass viele Menschen das Rad ganz stehen lassen würden. Das wäre kontraproduktiv. Verantwortung stärken statt Vorschriften – dies halte ich für den besseren Weg.“

Das SMWA setzt sich bereits seit längerem dafür ein, Verkehrsteilnehmer für das Tragen von Radhelmen zu sensibilisieren und insbesondere durch umfassende Aufklärung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrern dazu beizutragen, den Helm als selbstverständlichen Bestandteil des Radverkehrs zu etablieren, so wie das z.B. bei Skihelmen zunehmend der Fall ist.

Der BGH hat heute entschieden, dass Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen auch dann einen vollen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Die Richter gaben damit einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war.


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