Einspruchs- und Klagestatistik 2013 belegt: Hohe Qualität in Sachsens Finanzämtern

10.06.2014, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die sächsischen Finanzämter haben im Jahr 2013 laut der aktuellen Einspruchs- und Klagestatistik insgesamt fast 210.000 Einsprüche abschließend bearbeitet. Von diesen Einsprüchen wurden 18 Prozent durch Rücknahme, 62 Prozent durch Abhilfe (antragsgemäße Änderung) und 20 Prozent durch Einspruchs- oder Teileinspruchsentscheidung abgeschlossen.

Aus dem Anteil der Abhilfen kann aber nicht geschlossen werden, dass mehr als 60 Prozent der durch Einspruch angefochtenen Bescheide fehlerhaft waren. Denn Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erstmals im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben bzw. Aufwendungen geltend gemacht oder belegt werden. Des Weiteren können Einspruchsverfahren auch dadurch einvernehmlich erledigt werden, dass das Finanzamt einen Vorläufigkeitsvermerk zu streitigen Rechtsfragen nachträglich in den Steuerbescheid aufnimmt. Dies wird vor allem bei Einsprüchen mit Bezug auf laufende gerichtliche Musterverfahren praktiziert.

Gegen erlassene Einspruchs- oder Teileinspruchsentscheidungen wurden im Jahr 2013 rund 2.700 Klagen vor dem Sächsischen Finanzgericht in Leipzig erhoben. Dies entspricht einem Anteil von knapp sieben Prozent. Das Sächsische Finanzgericht wiederum gab dem Begehren der Kläger in gut sieben Prozent der im Jahr 2013 abgeschlossenen Klageverfahren vollumfänglich statt.

»Diese Zahlen belegen, wie kompetent und professionell die sächsischen Finanzämter mit der komplexen Materie des deutschen Steuerrechts umgehen«, schätzte Thomas Popp, Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen, heute in Dresden ein.


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