Landtagsdebatte zur Wohnungspolitik

22.05.2014, 13:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Anreize zum Bauen statt Dirigismus“

Innenminister Markus Ulbig hat heute vor dem Sächsischen Landtag in einer aktuellen Debatte Grundzüge der Wohnungspolitik im Freistaat Sachsen erläutert. Forderungen nach einer Mietpreisbremse erklärte Ulbig für kontraproduktiv auf dem sächsischen Wohnungsmarkt.

Innenminister Markus Ulbig: „Die Fachleute im Innenministerium haben den Wohnungsmarkt fest im Blick. Unsere Förderinstrumente setzen seit Jahren erfolgreich Anreize zum Bauen und Sanieren. Eine Mietpreisbremse verkennt die Regeln von Angebot und Nachfrage. Wer in Sachsen die Debatten aus München oder Hamburg führen möchte, kennt die Fakten nicht.“

So fördert der Freistaat über Richtlinien des Sächsischen Innenministeriums das Mehrgenerationenwohnen, die Energetische Sanierung und das Wohneigentum seit 2007 mit über 300 Mio. Euro. Damit wurden fast 17.000 Wohneinheiten gefördert, wobei mehr als die Hälfte der Fördersummen in die kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz ging. Infolge der im Förderprogramm „Energetische Sanierung“ ausgereichten Fördermittel in Höhe von insgesamt 151,70 Millionen Euro werden jährlich 14.313 Tonnen CO2 eingespart.

Zahlen aus dem Wohnungspolitischen Konzept „Wohnen in Sachsen 2020“ belegen, dass in Sachsen genügend Wohnraum vorhanden ist. Das Angebot auf dem Wohnungsmarkt übersteigt die Nachfrage, was vor allem die Quote von Wohnungsleerständen zeigt, die im Freistaat bei knapp 10 Prozent und damit bundesweit am höchsten liegt. Auch beim Preis für Wohnraum belegt Sachsen einen Spitzenplatz: Nur 20,5 Prozent eines Haushaltsnettoeinkommens müssen durchschnittlich für die Bruttokaltmiete aufgewendet werden – so wenig wie in keinem anderen Bundesland.

Link zum Wohnungspolitischen Konzept „Wohnen in Sachsen 2020“:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/download/Bauen_und_Wohnen/WPK_0403.pdf

Zum Hintergrund: Wohnungsbauprogramme

Alle Wohnungsbauprogramme bietet die Sächsische-Aufbaubank-Förderbank (SAB) mit einem Förderzins von 1 Prozent pro Jahr als Komplett-finanzierung an. Die Förderdarlehen sind durch die lange Zinsbindungsfrist von 25 Jahren, die Möglichkeit von Sondertilgungen und den Zuschuss für die Baubetreuung von bis zu 1.000 Euro besonders attraktiv. Pro Wohneinheit gibt es bis zu 50.000 Euro Darlehen zu diesen Konditionen. Durch ein Förderdarlehn aus den Wohnraumförderprogrammen des Freistaats über 50.000 Euro erzielt ein Fördermittelempfänger gegenüber den marktüblichen Konditionen derzeit einen Finanzierungsvorteil von rund 15.000 Euro.

Mit dem Programm „Wohneigentum“ können Selbstnutzer ein Haus kaufen und um- bzw. ausbauen oder sanieren. Zum innerstädtischen Lückenschluss ist auch ein Neubau möglich. Die Neubauförderung setzt das Erreichen eines vorgegebenen Energieniveaus voraus. Als Nachweis hierfür wird mindestens der KfW-Standard „Effizienzhaus 55“ anerkannt. Für Familien mit Kindern ist das Programm besonders vorteilhaft. Mit jedem Kind erhöht sich die maximale Darlehenssumme von 50.000 Euro je Wohneinheit um jeweils 35.000 Euro. Die Förderung ist kombiniert mit dem KfW-Programm KfW-Wohneigentumsdarlehen (124), wobei der KfW-Zins um weitere 0,50 Prozent pro Jahr verbilligt wird.

Seit der Richtlinienänderung im Förderprogramm „Mehrgenerationenwohnen“ werden barrierefreie Baumaßnahmen innerhalb und außerhalb von Wohnungen sowie in Sanitärräumen bestehender Wohngebäude besonders gefördert. Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Wohnungen werden beispielsweise mit einem Darlehensfestbetrag von 12.900 Euro je Wohneinheit unterstützt. Damit wurde das bis dahin geförderte barrierereduzierende Umbauen ergänzt. Das Darlehen dient der Anpassung von innerstädtischem Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen.

Mit dem Programm „Energetische Sanierung“ können Eigentümer die Energieeffizienz ihrer innerstädtischen Wohngebäude verbessern. Die Förderung setzt eine energetische Bewertung des Gebäudes nach aktuellen Vorgaben voraus. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung.

Alle drei Programme gelten für Vorhaben in Gemeinden mit Funktion eines sogenannten Grund-, Mittel- oder Oberzentrums. Die Gemeindeverwaltung muss bestätigen, dass die Lage des Vorhabens den Förderbedingungen entspricht.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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