Staatsministerin Christine Clauß unterzeichnet das Positionspapier »Pro Pflege Sachsen«

14.05.2014, 12:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Christine Clauß hat heute mit Vertretern der Pflegekassen, der Leistungserbringer und des kommunalen Sozialverbandes das Positionspapier »Pro Pflege Sachsen« unterzeichnet.

Dabei betonte die Ministerin, dass gerade der Freistaat Sachsen angesichts des demografischen Wandels alles tun müsse, um gut ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Freistaat zu halten. »Wir brauchen eine höhere Wertschätzung der Pflegeberufe. Und Wertschätzung zeigt sich nicht zuletzt auch im Portemonnaie«, so Clauß.

In »Pro Pflege Sachsen« wird außerdem gefordert, Auszubildende im Bereich der Altenpflege vom Schulgeld zu befreien und zukünftig auf der Grundlage von Tarifen zu entlohnen.

Zudem soll der Anteil der Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse deutlich erhöht und im Gegenzug die befristeten Arbeitsverhältnisse sowie der Einsatz von Leiharbeit reduziert werden. In diesem Zusammenhang erklärte Christine Clauß: »Traditionell hat die Altenpflege einen sehr hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten – auch in Sachsen liegt er über 60 Prozent. Auf Dauer können wir es uns sicher nicht leisten, so viel Potenzial brach liegen zu lassen«.

Bezogen auf die Bevölkerung hat Sachsen die höchste Ausbildungsquote in der gesamten Bundesrepublik. Derzeit befinden sich 4.817 junge Menschen in der Ausbildung bzw. Umschulung zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin, damit bleibt rund ein Drittel der verfügbaren sächsischen Ausbildungsplätze unbesetzt.

Das Positionspapier im genauen Wortlaut:

Pro Pflege Sachsen

Eine gemeinsame Initiative
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz (SMS),
der Pflegekassen,
des Kommunalen Sozialverbandes (KSV),
und
der Leistungserbringer

Die Unterzeichner der Initiative »Pro Pflege Sachsen« streben eine sachgerechte und wertschätzende Kommunikation von Altenpflege in der medialen Öffentlichkeit an und würdigen die Arbeit der familiär, ehrenamtlich oder professionell in der Pflege tätigen Menschen.

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt im Freistaat Sachsen kontinuierlich an. Ihre qualitätvolle pflegerische Versorgung muss allen Verantwortlichen ein Anliegen sein. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) hat für die Pflegebedürftigen bereits jetzt Verbesserungen gebracht. Angesichts des demografischen Wandels in Sachsen gilt es jedoch, weitere flankierende Maßnahmen zu verabreden und die Weichen so zu stellen, dass eine gute Pflege auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten sichergestellt ist. Sie muss aufsetzen auf eine kommunale Sozialplanung, die die Belange der Senioren und Seniorinnen umfasst, die in den sächsischen Städten und Gemeinden leben. Dafür brauchen wir die Entwicklung zukunftsweisender Versorgungsangebote.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, die Kostenträger und Leistungserbringer im Freistaat Sachsen haben daher folgende Ziele vereinbart:

1. Qualität und Ansehen der Pflege stärken

Die Attraktivität der Pflegeberufe hängt wesentlich von der angemessenen Vergütung sowie den weiteren Rahmenbedingungen der Beschäftigung ab. Die Vertrags- und Vergütungsverhandlungen erfolgen daher mit dem Ziel, eine Entlohnung aller in der Pflege beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf der Grundlage von Tarifen sowie wirtschaftlich angemessener Pflegevergütungen zu gewährleisten. Die Anerkennung von Tariflöhnen bzw. wirtschaftlich angemessener Pflegevergütungen durch die Kostenträger ist daran gebunden, dass diese vollständig an die Mitarbeiter weitergegeben werden und dies den Kostenträgern im Rahmen der nächsten Vergütungsverhandlung nachgewiesen wird. Die tarifgerechte bzw. wirtschaftlich angemessene Bezahlung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, um gegenüber anderen Branchen bestehen zu können und die Abwanderung von in Sachsen ausgebildeten Pflegekräften zu reduzieren.

Ziel der Leistungserbringer ist es, den Anteil der Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse deutlich zu erhöhen und die befristeten Arbeitsverhältnisse sowie den Einsatz von Leiharbeit zu reduzieren. Gleichzeitig sagen die Verbände der Pflegekassen zu, die betriebliche Gesundheitsförderung im Blick auf die besondere Belastung der in der Altenpflege Tätigen künftig zu stärken.

Die neue Heimpersonalverordnung mit der zugehörigen Verwaltungsvorschrift sieht die Anerkennung von Heilerziehungspflegern als Fachkräfte in der Altenpflege vor. Das SMS sagt zu, die Abstimmung der notwendigen ergänzenden Qualifizierungen zum Einsatz von Heilerziehungspflegern als Fachkraft in der Altenpflege zeitnah vorzunehmen.

2. Fachkräfte ausbilden und im Land halten

Im Schuljahr 2012/13 befanden sich 4817 Auszubildende und Umschüler in der Ausbildung zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin und damit proportional zur Bevölkerung die bundesweit höchste Zahl an Auszubildenden. Dennoch sind die bereits bestehenden Schulplätze an öffentlichen und privaten Schulen nicht ausgelastet. Von insgesamt 25 zur Verfügung stehenden Schulplätzen pro Ausbildungsklasse sind in der Altenpflege durchschnittlich nur 17 Plätze belegt. Damit ist rund ein Drittel der verfügbaren Ausbil-dungsplätze nicht besetzt.

Der Freistaat Sachsen sagt zu, auch in Zukunft die Zahl der Schulplätze zu erhalten und bei Bedarf auszubauen sowie eine Befreiung vom Schulgeld für die dreijährige Altenpflegeausbildung anzustreben. Darüber hinaus wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz der Bedarf an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege durch eine Aktualisierung des dafür entwickelten Rechenmodells überprüft. Bei einem negativen Ergebnis kann die Wiedereinführung eines Umlagever-fahrens erfolgen.

Als weltoffenes Land begrüßt der Freistaat Sachsen ausländische Auszubildende und Fachkräfte.

Die Pflegekassen sagen zu, im Falle einer tarifgerechten Bezahlung der Auszubildenden durch die Leistungserbringer diese Aufwendungen in voller Höhe bei der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen zu berücksichtigen. Die Leistungserbringer sagen zu, eine bedarfsgerechte Zahl von praktischen Ausbildungsplätzen anzubieten und sich intensiv um die Gewinnung von Auszubildenden zu bemühen. Um die Ausbildung der Pflegefachkräfte stärker zu fördern, empfehlen die Unterzeichner den Mitgliedern der Pflegesatzkommission im Freistaat Sachsen, Maßnahmen zur weiteren Entbürokratisierung der Rahmenbedingungen der Ausbildungsvergütung zu erarbeiten und zu beschließen. Dazu gehören beispielsweise die kritische Prüfung des bestehenden Fachkraftschlüssels und eine adäquate Berücksichtigung der Praxisanleiter in den Pflegevergütungen.

Die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung soll zukünftig zeitnah nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen ausgereicht werden.

3. Unterstützung niedrigschwelliger Angebote

Der Kommunale Sozialverband wirbt zusammen mit den Pflegekassen bei den Kommunen aktiv für die stärkere Implementierung der niedrigschwelligen Angebote nach §45 c und d SGB XI. Gleiches gilt für die Modellvorhaben nach § 45 c SGB XI mit dem Ziel, die kommunale Versorgungslandschaft vor allem im Blick auf dementielle Erkrankungen zu stärken. Zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz wird die Inanspruchnahme der Nachbarschaftshelfer nach § 45 b SGB XI durch die vertragliche Umsetzung, Information und Beratung und aktive Bewerbung durch die Pflegekassen nachhaltig unterstützt. Das SMS unterstützt die Implementierung der niedrig-schwelligen Angebote nach § 45b-d SGB XI durch die eingerichtete Koordinierungsstelle.

Ergänzend stärken die Pflegekassen die Eigenversorgung von Versicherten und deren Angehörigen durch eine Intensivierung der Pflegekurse am Krankenbett noch vor der Entlassung aus der stationären Versorgung.

Die Unterzeichner von »Pro Pflege Sachsen« unterstützen aktiv alle - auch technischen- Ansätze zur Verbesserung der Pflege, um auch in Zukunft eine gute Pflegeversorgung im Freistaat Sachsen zu sichern und die demografischen Herausforderungen zu bewäl-tigen. Landesregierung, Leistungserbringer und Kostenträger verfolgen partnerschaftlich die vereinbarten Ziele und sichern zu, die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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