Abrechnung Sozialversicherungs-Beiträge in Unternehmen: Sachsen macht sich für Entlastung um 23 Millionen Euro jährlich stark

11.05.2014, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sächsische Initiative wurde dem Bundesrat zugeleitet

Der Freistaat setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, die Regeln zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen zu ändern. Heute wurde die Bundesratsinitiative an den Bundesrat übermittelt.
Bisher müssen Betriebe die Sozialversicherungsbeiträge zweimal im Monat abrechnen: einmal vorab, und dann noch ein zweites Mal auf Basis der tatsächlich geleiteten Arbeitsstunden. Ein immenser bürokratischer Aufwand, der vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) enorm belastet. Sachsen fordert, zur alten, bis 2006 geltenden Regel zurückzukehren, die nur eine einmalige Abrechnung und Abführung der SV-beiträge vorsah. Eine Studie im Auftrag des SMWA beziffert den Aufwand, der sächsischen Mittelständlern allein durch die monatlichen Korrekturbuchungen entsteht, auf 22,9 Millionen Euro jedes Jahr. Den Unternehmen in Sachsen wurden einmalig rund eine Milliarde Euro entzogen.
Dazu Staatsminister Sven Morlok (FDP):
„Es kann nicht Aufgabe der Unternehmen sein, für die Liquidität der Sozialkassen zu sorgen. Sozialversicherungsbeiträge müssen erst dann entrichtet werden, wenn auch die Arbeit dafür geleistet wurde. Die derzeitige Regelung gefährdet Arbeitsplätze und entzieht den Unternehmen liquide Mittel, die sie für Investitionen dringend benötigen. Im Interesse der sächsischen Unternehmen und der hiesigen Arbeitnehmer, müssen wir über den Bundesrat aktiv werden, um Bürger und Unternehmen zu entlasten. Diese Position werde ich auch im Bundesrat vertreten.“

Hintergrund:
Am 13. Dezember 2012 beschloss der Sächsische Landtag – mit breiter Zustimmung der Opposition - einen Antrag der Regierungskoalition zum Thema „Bürokratie abbauen und Liquidität für Handwerker sichern – Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig machen!“ Der Beschluss enthielt auch den Auftrag an die Staatsregierung, sich im Bundesrat für die Rücknahme der Vorverlagerung der Fälligkeit der SV-Beiträge einzusetzen (siehe dazu auch: Medieninformation des SMWA vom 5. März 2014).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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