Gegenwind für Windkraftanlagen – Staatsminister Morlok nimmt Protestkarten der Bürger entgegen

09.05.2014, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vertreter des Landesverbandes Landschaftsschutz Sachsen übergaben heute über 8.000 Protestkarten an Staatsminister Morlok. Hinter der „10H-Postkartenaktion“ steht die Forderung, dass der Abstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung künftig mindestens das Zehnfache der Höhe der Windkraftanlage betragen müsse.

„Die Akzeptanz der Energiewende ist auch deshalb gefährdet, weil der Zubau von Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf die Interessen der Anwohner und der Landschaft erfolgt. Darum setzen wir uns weiterhin für die Umsetzung des Bürgerwillens und den Schutz der sächsischen Heimat ein“, betonte Staatsminister Morlok anlässlich der Übergabe der Protestkarten.

Sachsen bereitet derzeit die schnellstmögliche Umsetzung des vom Bund vorzulegenden Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch vor. Diese Öffnungsklausel ermöglicht es jedem Bundesland, künftig auf die spezifischen Belange seiner Bürger bezüglich der Mindestabstände einzugehen. Der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden beträgt in Sachsen dann mindestens das 10-fache der Gesamthöhe der Windenergieanlagen. Die künftige Mindestabstandsregelung solle dann auch verbindlich für Festlegungen in Raumordnungsplänen sein.

Bereits auf der gemeinsamen Kabinettssitzung der Freistaaten Sachsen und Bayern im Juli 2013 wurde eine gemeinsame Bundesratsinitiative beschlossen, wonach den Ländern eingeräumt werden sollte, für Windenergieanlagen höhenbezogene Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.


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