Sachsen ändert Straßenrecht: Neue Abstandsregeln für Windkraftanlagen, einfachere Bauverfahren

06.05.2014, 13:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Radwegebau auf ehemaligen Bahntrassen wird wesentlich einfacher “

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßengesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen und des Sächsischen Naturschutzgesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit den darin vorgesehen Änderungen sollen Bau- und Planungsverfahren für Straßen und Bauvorhaben in Ortsdurchfahrten entlang von Staats- und Kreisstraßen entbürokratisiert und damit beschleunigt werden. Außerdem sind neue Mindestabstände für Windenergieanlagen an Staats- und Kreisstraßen vorgesehen, die der aktuellen Gefährdungseinschätzung Rechnung tragen.

Bei Neubau oder Änderung bestimmter nachgeordneter Straßen und Wege, z.B. Rad- und Wanderwege, soll in der Regel die Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Vorprüfung im Einzelfall ersetzt werden, soweit das Straßenbauvorhaben nicht in einem FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Nationalpark oder Naturschutzgebiet liegt.
Aufgrund einer Ergänzung des Sächsischen Naturschutzgesetzes wird es zudem einfacher, ehemalige Bahntrassen als Rad- oder Wanderweg zu nutzen. Bei der Umwidmung von Bahntrassen zu Rad- und Wanderwegen wird künftig davon ausgegangen, dass kein kompensationsfähiger Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt, solange die Flächeninanspruchnahme nicht bzw. nur geringfügig höher ist als bei der Vornutzung.

Staatsminister Sven Morlok unterstrich, dass die Staatsregierung damit vor allem den Wünschen der kommunalen Seite entspreche: „Wir vereinfachen die Genehmigungsverfahren, und machen diese Bauvorhaben bürgerfreundlicher. Niemand versteht, warum jahrelange und aufwendige naturschutzrechtliche Verfahren notwendig sind, wenn auf einer ehemaligen Bahntrasse ein Radweg gebaut werden soll und erwarten zu Recht von der Politik, das zu ändern. Diesen Bürgerwillen setzt die Staatsregierung hiermit um. Die neuen Mindestabstandsregeln erhöhen die Verkehrssicherheit und tragen der Entwicklung der Windkraftanlagen Rechnung.“

Die neuen Mindestabstände für Windenergieanlagen: Für Anlagen bis 150 Meter Höhe gilt in Zukunft ein Mindestabstand von 150 Metern vom Fahrbahnrand, für Anlagen höher als 150 Meter muss der Abstand mindestens der Gesamthöhe der Anlage entsprechen (gemessen von der Oberkante der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche). Für Anlagen, die nicht mit technischen Einrichtungen gegen Eisabwurf ausgestattet sind, gilt ein Mindestabstand von 400 Metern.

„Die Brände an Windenergieanlagen in den vergangenen Monaten haben die Gefahren verdeutlicht, die für den Straßenverkehr bestehen“, so Staatsminister Morlok. „Die höheren Mindestabstände bringen ein Plus an Verkehrssicherheit. Die Ablenkungsgefahr für Verkehrsteilnehmer durch diese Anlagen wird verringert. Schäden an Staats- und Kreisstraßen durch Windenergieanlagen werden vermieden.“

Die neuen Abstände für Windenergieanlagen sollen analog auch für die Bundesfernstraßen eingeführt werden. Dazu wird Sachsen eine Bundesratsinitiative einbringen, mit der das bestehende Bundesfernstraßengesetz geändert werden soll. Dies hat das Kabinett heute ebenfalls beschlossen.


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