Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Fördermittel für Instandsetzungsmaßnahmen der K 8739 in Saupsdorf und der S 154a in Sebnitz

23.04.2014, 15:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatssekretär Roland Werner hat heute im Beisein des Sebnitzer Oberbürgermeisters Mike Ruckh einen Förderbescheid über rund 1,09 Millionen Euro an den Beigeordneten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Heiko Weigel, überreicht. Die Mittel stehen für den Ausbau und die Instandsetzung der Kreisstraße 8739 in und südlich von Saupsdorf bis zur Staatsstraße 165 zur Verfügung, die durch das Hochwasser 2010 stark geschädigt wurde.

„Hochwasserschutzmaßnahmen und der Erhalt und die Verbesserung der vorhandenen Verkehrswege besitzen in Sachsen Priorität. Allein in diesem Jahr unterstützt das Verkehrsministerium den kommunalen Straßen- und Brückenbau sachsenweit mit rund 180 Millionen Euro Fördermitteln“, so Roland Werner.

Aufgrund der heftigen Regengüsse und der Gewässerübertretungen des Saupsdorfer Baches, kam es zu Schäden an der Straße. Hinzu kamen Erd- und Geröllrutsche, die auch Schäden an Anlagen der Straßenentwässerung verursachten. Mit dem Ausbau und der Instandsetzung der Straße wird die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität sowie gleichzeitig ein verbesserter Hochwasserschutz hergestellt. Die Baulänge beträgt rund 1,6 Kilometer. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 1,25 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen unterstützt das Vorhaben mit 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Staatssekretär Werner nutzte diesen Termin, um auch dem Sebnitzer Oberbürgermeister zwei Förderbescheide für Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Zuge der Staatsstraße 154a in Sebnitz zu überreichen. Die Erneuerung einer Stützwand im Zuge der Böhmischen Straße in Sebnitz fördert der Freistaat mit rund 92.000 Euro. Der Ausbau und die Erhaltung der Kreuzstraße und Blumenstraße in Sebnitz werden mit 80.100 Euro gefördert. Die Zuwendungen entsprechen je 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Ausreichung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger. Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
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