Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens würdigt die Tätigkeit der Schöffen im Landgerichtsbezirk Chemnitz

16.04.2014, 14:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatminister Dr. Jürgen Martens sprach heute im Rahmen einer Dankveranstaltung im Landgericht Chemnitz Schöffen, die zwei Amtsperioden tätig waren, seine Anerkennung für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit aus.

Justizminister Dr. Jürgen Martens: „Schöffen bringen die in ihrem täglichen, ganz unterschiedlich geprägten beruflichen und sozialen Umfeld gewonnenen Lebenserfahrungen, Wissen und Wertungen in die Gerichtsverhandlungen und die anschließende gemeinsame Beratung ein. Sie ergänzen die eher juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter. Dies führt zu mehr Verständnis auf Seiten der Beteiligten und zu einer lebensnahen Rechtsprechung.“

Martens führte aus, dass es ihm ein persönliches Anliegen sei, besonders diesen über zwei Amtsperioden in Sachsen tätigen Schöffen zu danken. „Die Mitwirkung von Schöffen ist Ausdruck der Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung und Ausdruck des Demokratieprinzips. Sie ist damit ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit. Das Ehrenamt erfordert persönlichen, mitunter zeitaufwändigen Einsatz im Sinne des Rechtsstaates, was höchste Anerkennung abverlangt. Diese ehrenamtliche Arbeit ist eine tragende Säule in unserer humanen und aktiven Bürgergesellschaft“, so Martens weiter.

Hintergrund:
Schöffen wirken neben Berufsrichtern in Verfahren der Strafgerichtsbarkeit mit. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter und müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Sie werden auf Vorschlag der Gemeinden durch einen Wahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht für die Dauer von 5 Jahren gewählt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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