Hauptzollämter ab 2. Mai 2014 für Kraftfahrzeugsteuer in Sachsen zuständig

10.04.2014, 11:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Finanzämter des Freistaates Sachsen werden am 2. Mai 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter übergeben. Dies teilte Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland heute in Dresden mit. Die Hauptzollämter bearbeiten von da an sämtliche Anliegen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und sind damit der Ansprechpartner für alle Fahrzeughalterinnen und -halter. Der Finanzminister bittet, sich ab dem 2. Mai 2014 mit Fragen oder Schriftverkehr zur Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr an die Finanzämter zu wenden. „Die Finanzämter haben zukünftig nicht mehr die Möglichkeit, Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zu beantworten, da sämtliche Daten und Unterlagen an den Zoll übergeben werden“. so Prof. Dr. Georg Unland.

Aufgrund der Umstellungsarbeiten zur Datenübergabe an den Zoll können die Finanzämter bereits ab 29. April 2014 nur noch eingeschränkt Auskünfte erteilen. In der Übergangsphase an den Zoll muss darüber hinaus mit längeren Bearbeitungszeiten bei der Erteilung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden und der Bearbeitung von Anträgen (z. B. auf Steuerbefreiungen) gerechnet werden.

Ab dem 2. Mai übernehmen die Hauptzollämter Dresden und Frankfurt/Oder sowie deren regionale Kontaktstellen die Verwaltung der sächsischen Kraftfahrzeugsteuerfälle. Eine Liste der örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) abgerufen werden. Zudem bietet der Zoll Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer unter der zentralen Telefonnummer 0351/44834-550 bzw. unter der E-Mail-Adresse info.kraftst@zoll.de an.

Durch die Finanzämter erteilte Steuerbescheide, Steuernummern und Steuervergünstigungen bleiben weiterhin gültig. Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat erteilt, so gelten diese auch für künftig fällig werdende Kraftfahrzeugsteuerbeträge. Die Fahrzeughalter brauchen aufgrund des Zuständigkeitswechsels nichts zu unternehmen. Der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt ab Mai 2014 nicht mehr durch das Finanzamt, sondern durch die Bundeskasse. Für die in der Umstellungsphase fälligen Kraftfahrzeugsteuerbeträge wird der Lastschrifteinzug voraussichtlich um mehrere Wochen verzögert erfolgen. Die Verzögerung ist auf technische Umstellungsarbeiten zurückzuführen und wird nach Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr auftreten.

Für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel oder Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen bleiben wie bisher die örtlichen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden zuständig.

Hintergrund:
Durch eine von Bundestag und Bundesrat beschlossene Grundgesetzänderung wurde die Kraftfahrzeugsteuer ab 1. Juli 2009 zu einer Bundessteuer. Neben der Ertragshoheit ging auch die Verwaltungskompetenz auf den Bund über. Das zuständige Bundesministerium der Finanzen bediente sich bei der Verwaltung jedoch für einen mehrjährigen Übergangszeitraum der sächsischen Finanzämter. Zum 30. Juni 2014 endet diese sogenannte Organleihe. Aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen kann der Zoll die Verwaltung bundesweit nicht zu einem einheitlichen Stichtag übernehmen. Die Übernahme erfolgt vielmehr länderweise bereits seit Februar 2014. Sachsen gibt nun seine Kraftfahrzeugsteuerfälle als eines der letzten Länder an den Bund ab.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de

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