Sozialministerium verlängert Freundschaftsvertrag mit Österreichischer Ärztekammer unter künftiger Beteiligung der Sächsischen Landesärztekammer

04.04.2014, 11:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In Wien wurde heute eine Zusatzvereinbarung zum Freundschaftsvertrag zwischen dem sächsischen Sozialministerium, der Österreichischen Ärztekammer und der Sächsischen Ärztekammer unterzeichnet. Die Zusatzvereinbarung ergänzt den Vertrag aus dem Jahre 2007.

»Mit der Zusatzvereinbarung wird die bisherige sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Freistaat Sachsen durch die Aufnahme der Sächsischen Landesärztekammer erweitert und intensiviert«, teilte Staatsministerin Christine Clauß heute in Wien mit.

Durch diesen Vertrag konnten junge österreichische Ärzte ihre Weiterbildung in sächsischen Kliniken antreten oder sich in Sachsen niederlassen. Die Bilanz des Vertrages aus dem Jahre 2007 ist positiv. Insgesamt konnten ca. 80 Mediziner für eine ärztliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen gewonnen werden. Davon absolvieren ca. 30 Mediziner ihre Weiterbildung zum Facharzt.

Bereits heute besteht in beiden Ländern ein erhöhter Ärztebedarf. Damit eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung auch künftig gewährleistet wird, wurde der Schwerpunkt der Zusatzvereinbarung auf dieses Thema gelegt. So sollen beispielsweise Strategien für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung erarbeitet werden und sich über sektorenübergreifende Versorgungsfragen ausgetauscht werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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