Gemeinsame Pressemitteilung: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit

19.03.2014, 09:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Arbeitsmarktpolitik: SMWA und Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA) schließen Kooperationsvereinbarung

Gemeinsame Ausrichtung von Arbeitsmarktpolitik und arbeitsmarktpolitischen Instrumenten in der Förderperiode 2014 bis 2020

Das SMWA und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit haben eine Kooperationsvereinbarung für die neue EU-Förderperiode 2014-2020 geschlossen.
Die von Staatsminister Sven Morlok und der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen, Jutta Cordt, unterzeichnete Vereinbarung soll den sächsischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch ein abgestimmtes Förderportfolio unterstützen. Damit bekräftigen beide Häuser ihren Willen, das Angebot an Fachkräften auch in Zeiten des demographischen und strukturellen Wandels zu stabilisieren.

Staatsminister Morlok: „Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist eine der größten Herausforderung der kommenden Jahre und ich freue mich, dass wir die bewährte Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Sachsen weiterführen können. Schwerpunkte bleiben die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, eine Stärkung der Dualen Berufsausbildung und eine intensive Betreuung für Langzeitarbeitslose und Jugendliche ohne Abschluss. Außerdem werden die erfolgreichen Projekte zur Aus- und Weiterbildung wie zum Beispiel der Weiterbildungsscheck fortgeführt. Durch den Abschluss der Kooperationsvereinbarung und die damit verbundene engmaschige Abstimmung können wir die vorhandenen Programme noch effektiver einsetzen und schneller auf Entwicklungen und Ergebnisse der Förderpolitik reagieren.“

Die gemeinsame Arbeitsmarkt- und Förderpolitik richtet sich vor allem an Arbeitslose und Ausbildungssuchende, aber auch Beschäftigte sowie die sog. „stille Reserve“, die dem Arbeitsmarkt bisher nicht zur Verfügung steht. Als Handlungsfelder definiert wurden

– der Übergang zwischen Schule und Beruf
– die Qualifizierung und Weiterbildung
– die Beschäftigungssicherung und Förderung

„Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung sind auch in den nächsten Jahren zentrale Handlungsfelder in Sachsen. Den Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Jobcentern stehen dafür zahlreiche Fördermöglichkeiten und ein umfangreiches Finanzbudget zur Verfügung. Die sich daraus für Arbeitgeber und Arbeitsuchende ergebenden Chancen verbessern sich, wenn die Partner am Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Sachsen ihre Angebote aufeinander ausrichten, sie miteinander kooperieren. Insofern freue ich mich, dass es gelungen ist, die Förderprogramme des Landes und der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen für die nächste Förderperiode aufeinander abzustimmen und eine Kooperationsvereinbarung zu schließen“, sagte Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der BA.

Künftig wird der regelmäßige Austausch zwischen beiden Häusern auf allen Ebenen zu aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, strategischen Ausrichtungen und Trends der Förderpolitik, neuen Gesetzesvorhaben und deren Umsetzung, aber auch zu Bedarfsanalysen, Wirkung und eingesetzten Budgets weiter verstärkt.

Die Finanzierung der Maßnahmen und Projekten erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Freistaates Sachsen, aus Landesmitteln des Freistaates sowie Fördermitteln der Bundesagentur für Arbeit. Inhalt und Ziele der Kooperationsvereinbarung haben ihre Grundlage in der Fachkräftestrategie Sachsen 2020, der Strategie Europa 2020 und der Strategie der Bundesagentur für Arbeit „BA 2020“.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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