Aufhebung der Sofortmaßnahme gegen die Ausbreitung des Westlichen Maiswurzelbohrers

10.03.2014, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die EU hat ihre Entscheidung über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Westlichen Maiswurzelbohrers in der Europäischen Gemeinschaft mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mitteilte, habe der Bund deshalb eine Eilverordnung erlassen, die die Anwendung der deutschen Bekämpfungsverordnung mit sofortiger Wirkung aussetzt. Endgültig aufgehoben werde die Verordnung dann in Kürze unter Beteiligung des Bundesrates.

Wie das Landesamt weiter mitteilte, sei damit in diesem Jahr auch der Anbau von Mais in den beiden sächsischen Befallsgebieten bei Kodersdorf (Landkreis Görlitz) und an der Autobahn A 17 bei Dresden ohne Einschränkungen möglich.

„Auch wenn der Westliche Maiswurzelbohrer keinen Quarantänestatus mehr hat, kann sein Auftreten nach wie vor zu hohen Ertragsverlusten führen“ warnte Landesamtspräsident Norbert Eichkorn. Er empfehle deshalb allen Landwirten – zum Schutz der Umwelt und in ihrem eigenen Interesse - weiterhin an den Prinzipien der guten fachlichen Praxis und des integrierten Pflanzenschutzes festzuhalten. Mit einer mehrgliedrigen Fruchtfolge lasse sich der Westliche Maiswurzelbohrer am sicherersten bekämpfen, wie die Erfahrungen der letzten Jahre in Sachsen gezeigt hätten.


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Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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Telefon: +49 351 2612 9002
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E-Mail: karin.bernhardt@smekul.sachsen.de
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