Sachsens Finanzämter stehen in den Startlöchern

07.02.2014, 11:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Viele Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärung zu Beginn des Jahres ein, um frühzeitig ihre Steuererstattung zu erhalten. Die sächsischen Finanzämter sind darauf gut eingestellt.

Zurzeit erhalten die Finanzämter von verschiedenen Stellen auf elektronischem Wege Daten, die Grundlage für die Bearbeitung der jeweiligen Einkommensteuererklärung sind. Beispielsweise haben die Arbeitgeber noch bis zum 28. Februar 2014 Zeit, um die Lohnsteuerbescheinigungen für ihre Arbeitnehmer zu übermitteln. Gleiches gilt auch für Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Ren-tenbezugsmitteilungen. Die elektronische Bereitstellung der Daten vereinfacht die Prüfung der Einkommensteuererklärungen und reduziert Rückfragen der Finanzämter beim Bürger. Nach den Erfahrungen der Vorjahre werden die ersten Steuerbescheide für das abgelaufene Jahr voraussichtlich ab Mitte März 2014 versandt.

Die sächsischen Finanzämter sind bestrebt, auch in diesem Jahr die Einkommensteuererklärungen zügig zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Erklärungen. Die Bearbeitungsdauer wird von der Komplexität des Einzelfalls, erforderlichen Rückfragen beim Bürger und dem Arbeitsanfall im Finanzamt beeinflusst. Erfahrungsgemäß steigt die Anzahl der eingehenden Erklärungen bis zur Jahresmitte stetig an. Die größere Arbeitsmenge führt vor allem in den Monaten Juni bis September zu längeren Bearbeitungszeiten als im Jahresdurchschnitt. Im Laufe des Jahres werden sich die Bearbeitungszeiten wieder verkürzen.


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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
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