Sachsen bei FFH-Umsetzung im Trend

17.01.2014, 14:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kupfer: Bemühungen um Artenschutz konsequent fortsetzen

Sachsen bei FFH-Umsetzung im Trend

Kupfer: Bemühungen um Artenschutz konsequent fortsetzen

Umweltminister Frank Kupfer hat den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft heute (17. Januar 2014) über den aktuellen Stand der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU informiert. Danach sind bei einer Reihe der in Sachsen vorkommenden Arten und Lebensräume günstige Erhaltungszustände zu verzeichnen, so bei Biber, der Grünen Keiljungfer oder den Buchenwäldern. Bei den Anteilen der einzelnen Wertstufen (günstig, unzureichend, schlecht, unbekannt) aller FFH-Arten liegt Sachsen im Bundesdurchschnitt. Bei den FFH-Lebensraumtypen sind die Werte sogar besser.

„Erstmals beruht der 2013 fällige Bericht auf den Ergebnissen eines standardisierten Monitorings“, so der Umweltminister. „Seine Ergebnisse sind deshalb nicht mit früheren Erhebungen vergleichbar, die im Wesentlichen auf Schätzungen beruhten. Die konkrete Erfassung und Bewertung der Arten und Lebensräume wird es erlauben, die künftige Entwicklung der Natur in Sachsen nach wissenschaftlichen Kriterien zu bestimmen und den Erfolg unseres Handlungsprogramms ‘Biologische Vielfalt 2020‘ zu beurteilen“.

Sachsen ergreift eine Reihe von Maßnahmen, die sowohl zu Verbesserungen bei den 95 in Sachsen vorkommenden FFH-Tier- und -Pflanzenarten als auch bei den 47 vorhandenen Lebensraumtypen führen sollen. Diese sind Bestandteile des Programms und Maßnahmenplans „Biologische Vielfalt 2020“ vom Januar 2013. Nach dem Fertigstellen der FFH-Schutzverordnungen und der Managementpläne steht künftig das praktische Pflegen und Entwickeln der Lebensräume im Vordergrund. Dafür werden spezielle Förderprogramme bereitgestellt. Seit 2013 erhält der Landesverband für Landschaftspflege für regionale Aktivitäten vom Freistaat eine institutionelle Förderung. Mit speziellen Projekten wie zum kooperativen Feldhamsterschutz in Nordsachsen oder zum Bergwiesenschutz im Osterzgebirge wird der Fortbestand besonders gefährdeter Arten und Lebensräume der offenen Kulturlandschaft verbessert oder gesichert.

Der FFH-Bericht offenbart jedoch auch, dass der günstige Zustand bei einigen Schutzgütern bestenfalls langfristig zu erreichen ist. Schon ihre Stabilisierung wäre ein Erfolg. Dies betrifft vor allem Lebensräume der offenen Kulturlandschaft wie „Binnendünen mit offenen Grasflächen“, „Artenreiche Borstgrasrasen“ oder die Laichgewässer der Kreuz- und der Wechselkröte. Diese Lebensräume sind in früheren Zeiten durch Mahd, Beweidung und mechanische Bodenbeeinträchtigungen, wie Bodenabbau, Bergbau oder militärischen Übungsbetrieb entstanden. Solange diese Nutzung beibehalten wurde, blieb ihr Zustand erhalten. Die natürliche Vegetationsentwicklung wurde so durch menschlichen Einfluss unterbunden. Das ist heute nicht mehr der Fall. Die in der Vergangenheit als unbeabsichtigte Nebenerscheinung entstandenen Lebensräume können deshalb heute vielfach nur durch gezielte Pflege erhalten werden, quasi als Ersatz für die nicht mehr stattfindende Nutzung.

„Der erreichte Stand ist Ermutigung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Dort, wo Arten oder Lebensräume noch nicht in einem guten Zustand sind, ist das für uns Ansporn, noch besser zu werden“, so Minister Kupfer. Den deutschen FFH-Bericht wird der Bund voraussichtlich im I. Quartal 2014 veröffentlichen.

Maßnahmenplan „Biologische Vielfalt 2020“:
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/BioVielfalt2020.pdf

Statistiken zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Sachsen:
www.natur.sachsen.de


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de

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