Zahlung aus dem Garantiefonds

15.01.2014, 13:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im vierten Quartal 2013 hat der Freistaat Sachsen eine Zahlung aus dem Garantiefonds in Höhe von 45,61 Mio. Euro geleistet. Darüber wurde der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages heute vom Finanzministerium informiert.

Für die Absicherung der Folgekosten der Landesbank Sachsen AG wurde durch den Garantiefonds Vorsorge getroffen. Deshalb wird der sächsische Haushalt zukünftig nicht belastet. Der Bestand des Garantiefonds beläuft sich zum 31. Dezember 2013 auf rd. 1,2 Mrd. Euro. Mit den Zuführungen nach dem Garantiefondsgesetz ist das noch verbleibende Risiko aus der Höchstbetragsgarantie von rd. 1,66 Mrd. Euro daher vollständig abgedeckt.


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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
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