„Bewerbungen sind Beleg für unsere vielfältigen kulturellen Ausdrucksformen“

02.12.2013, 10:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Erste Bewerbungsrunde für Eintrag als immateriellen Kulturerbe abgeschlossen

Das erste Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist in Sachsen auf breites Interesse gestoßen. Bis zum 30. November 2013 konnten sich in ganz Deutschland Gruppen und Gemeinschaften in ihrem Bundesland mit einer kulturellen Ausdrucksform für die Aufnahme bewerben.

Im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gingen bis zum Fristende insgesamt sechs landesspezifische Bewerbungen ein. Zudem gibt es fünf länderübergreifende Bewerbungen mit Beteiligung sächsischer Initiativen.

„Ich freue mich über die zahlreichen Bewerbungen zum immateriellen Kulturerbe aus ganz Sachsen. Sie sind ein Beleg dafür, wie vielfältig unsere kulturellen Ausdrucksformen sind. Das immaterielle Kulturerbe repräsentiert eine lebendige Alltagskultur, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. Sie vermitteln uns auch ein Gefühl von Zugehörigkeit und Identität“, hebt die Sächsische Kunstministerin Sabine von Schorlemer hervor.

Landesspezifische Bewerbungen

  1. Sächsischer Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine e.V. mit den Sächsischen Bergaufzügen und Bergparaden
  2. Museum für Druckkunst Leipzig mit den handwerklich-künstlerischen Drucktechniken aus den Bereichen Hochdruck, Flachdruck und Tiefdruck
  3. Stadt Markneukirchen mit dem traditionellen vogtländischen Musikinstrumentenbau in Markneukirchen
  4. Sächsische Staatskapelle mit der ungebrochenen jahrhundertelangen Tradition des Klangkörpers Sächsische Staatskapelle

#Leipziger Synagogalchor e.V. mit Synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts und jüdischer Folklore Mittel- und Osteuropas
#Stiftung Musica Sacra Saxoniae mit der Tradition und Aufführungspraxis geistlicher Musik durch sächsische Knabenchöre (Thomanerchor Leipzig, Kreuzchor Dresden, Dresdner Kapellknaben)

Das Kunstministerium wird alle länderspezifischen Bewerbungen, die den formalen Anforderungen entsprechen, an den Sächsischen Kultursenat weiterleiten. Dieser wird dann bis Anfang April 2014 bis zu zwei aussichtsreiche Bewerbungen benennen und dem sächsischen Kunstministerium zur Weiterleitung über die Kultusministerkonferenz an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission empfehlen.

Länderübergreifende Bewerbungen

  1. Europäisches Köhlerverein e.V. mit Sitz in Eibenstock (OT Sosa) mit dem traditionellen Köhlerhandwerk und Teersiederei
  2. Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V. mit den Bräuchen und Festen der Lausitzer Sorben im Jahreslauf
  3. Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. und Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft e. V. mit der Genossenschaftsidee
  4. Deutsch-Polnische Gesellschaft Sachsen e.V. mit der deutsch-polnischen Versöhnung nach 1945
  5. Verband Deutscher KonzertChöre e.V. mit der Pflege der Chormusik in deutschen Amateurchören

Das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission trifft sich zur Evaluierung der Vorschläge aus den 16 Ländern sowie der länderübergreifenden Bewerbungen im September 2014. Voraussichtlich im Dezember 2014 werden dann die ersten Einträge in das bundesweite Verzeichnis präsentiert.

Deutschland ist seit dem 10. Juli dieses Jahres 153. Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen, Können und Alltagskulturen. Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Seit 2003 stellt die UNESCO diese kulturellen Ausdrucksformen mit einem Übereinkommen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation.

Die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses ist eine Bestandsaufnahme kultureller Traditionen in Deutschland. Die Aufnahme ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger. Deutsche Nominierungen für internationale Listen des immateriellen Kulturerbes können erst nach Ende des deutschen Auswahlverfahrens frühestens im März 2015 bei der UNESCO eingereicht werden.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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