Behindertenbeauftragte fordern bessere Teilhabemöglichkeiten von Großer Koalition

07.11.2013, 13:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Frankfurter Erklärung – Appell an eine zukünftige Bundesregierung

Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder appellierten bei ihrem 46. Bundestreffen am 29./30. Oktober 2013 in Frankfurt an die Verhandlungspartner in den Koalitions-Arbeitsgruppen von CDU, CSU und SPD der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weitere Impulse zu geben.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe erklärte dazu: „Die Verhandlungen über die politischen Ziele und Vorhaben der Großen Koalition sind eine große Chance Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen echte Teilhabe zu ermöglichen.“

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fassten ihre Forderungen in einer Frankfurter Erklärung zusammen:

Frankfurter Erklärung – Appell an eine zukünftige Bundesregierung

Eine mögliche große Koalition kann mit einer breiten Mehrheit im Bundestag der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weitere Impulse geben! Das erwarten Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

Als Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern appellieren wir an die verhandelnden Delegationsmitglieder, das Menschenrecht auf gleichberechtigte und diskriminierungsfreie gesellschaftliche Mitentscheidung und Teilhabe endlich umzusetzen. Für uns stehen inhaltliche Fortschritte und nicht finanzielle Umverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Vordergrund:

• Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem
Teilhabeleistungsgesetz außerhalb der Sozialhilfe und vorrangig im SGB IX. Der UN-Behindertenrechtskonvention folgend, muss die Anrechnung von Einkommen und Vermögen fallen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beenden.
• Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr von Amt zu Amt rennen müssen! Der erstangegangene Leistungsträger muss in die Lage versetzt werden, Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten.
• Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, besonders in Kita und Schule.
• Wir fordern mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt. Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen müssen gestärkt und ausgebaut werden. Hier ist das Budget für Arbeit ein geeignetes Instrument, auch für Qualifizierung und Ausbildung.
• Wir fordern einen inklusiven Sozialraum. Dazu brauchen wir Regelungen, die Barrierefreiheit von Gebäuden, Infrastruktur und Dienstleistungen sowie bei der Kommunikation und Information herstellen. Förderprogramme, z.B. der KfW Bank, sind danach auszurichten. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind entsprechend zu ändern.
• Gesundheit und Pflege müssen inklusiv ausgerichtet werden. Teilhabe und Rehabilitation sind im Gesundheitssystem in den Vordergrund zu stellen. Aus- und Fortbildung sind auf die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen auszurichten.

Die Politik für Menschen mit Behinderungen ist unter intensiver Einbeziehung und Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen zu gestalten.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de

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