Freistaat schlägt Zwickau-Marienthal für gemeinsame Justizvollzugsanstalt vor

05.11.2013, 12:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa

Das Sächsische Kabinett hat heute dem Bericht des Finanz- und des Justizministeriums über die ergänzende Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit der Standorte Zwickau-Pöhlau und Zwickau-Marienthal durch das Finanzministerium zugestimmt. Aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Finanzministeriums geht hervor, dass der von der Stadt Zwickau angebotene Standort in Zwickau-Marienthal unter Einbeziehung sämtlicher Erschließungskosten wirtschaftlicher ist. Der Freistaat Sachsen wird daher in den weiteren Gesprächen mit dem Freistaat Thüringen diesen Standort auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes als Vorzugsvariante vorschlagen.

Das Sächsische Kabinett hat außerdem beschlossen, dass das sächsische Haftplatzkontingent an der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt 450 Haftplätze betragen soll. Diese 450 Haftplätze werden in Südwestsachsen dringend benötigt. Die Justizvollzugsanstalten, in denen Gefangene aus Südwestsachsen untergebracht werden, sind regelmäßig überbelegt.1)
Bisher sollte Sachsen ein Haftplatzkontingent von 370 Haftplätzen mit Erweiterungsoption um 100 eingeräumt werden. Insgesamt soll die länderübergreifende gemeinsame Justizvollzugsanstalt mit Thüringen über 820 Haftplätze verfügen.

Die Entscheidungen bezüglich des Standorts in Zwickau-Marienthal und der Größe des sächsischen Haftplatzkontingents stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Freistaates Thüringen. Sowohl das Thüringer Finanz- als auch das Thüringer Justizministerium wurden vorab über die beabsichtigte Entscheidung informiert. Es ist geplant, die Gespräche mit Thüringen so bald wie möglich abzuschließen, damit die Entwurfsplanungen für die Justizvollzugsanstalt begonnen werden können.

Hintergrund:

Der Stadtrat von Zwickau hat in seiner Sitzung vom 26. September 2013 beschlossen, dem Freistaat das Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes in Zwickau-Marienthal als Standort für die gemeinsame JVA mit Thüringen anzubieten und die notwendigen verkehrstechnischen Erschließungskosten zu übernehmen. Das Finanzministerium hat diesen Beschluss in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigt.

1) Zum Stichtag 4. November 2013 sind die acht sächsischen Justizvollzugsanstalten für männliche Erwachsene im geschlossenen Vollzug alle zu mehr als 90 % belegt. Bei einer 90 %-Belegung ist eine Justizvollzugsanstalt voll ausgelastet. Die Justizvollzugsanstalten, in denen die Gefangenen aus Südwestsachsen derzeit untergebracht sind, sind noch wesentlich stärker belegt als die anderen sächsischen Justizvollzugsanstalten (JVA Dresden 104,3 %, JVA Zeithain 99,2 % und JVA Zwickau 129,4 %).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
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