Standortplanung für Windkraftanlagen – Erlass der Staatsregierung zum Mindestabstand bei Windkraftanlagen

12.07.2013, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Heute (12. Juli 2013) haben Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern den gemeinsamen „Erlass über Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie“ unterzeichnet. Kern der Regelung ist ein pauschalierter Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung. Damit entschärft die Staatsregierung den Konflikt zwischen Immissionen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einerseits und dem Erfordernis eines maßvollen und sensiblen Ausbaus der Windkraft andererseits.

Sven Morlok (FDP), Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: „Nicht nur die steigenden Stromkosten, auch der unkontrollierte Zubau von Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf Sorgen der Anwohner und die Landschaft, gefährden die Akzeptanz der Energiewende. Der jetzige Erlass ist ein weiterer Schritt der Staatsregierung, um die Interessen von Bürgern und die Energiewende stärker miteinander in Einklang zu bringen.“

Dazu haben Bayern und Sachsen auf der gemeinsamen Kabinettssitzung am 2. Juli 2013 in München auch eine Bundesratsinitiative beschlossen. Danach soll das Baugesetzbuch so geändert werden, dass die Bundesländer künftig selbst die Mindestabstände zur Wohnbebauung in Abhängigkeit von der Höhe der Windkraftanlagen durch Landesgesetz regeln können.

Der Erlass in Verbindung mit dem neuen Landesentwicklungsplan schafft für die Regionalen Planungsverbände eine praktische Handhabe für die raum- und umweltverträgliche Planung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergieanlagen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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