Staatsregierung beschließt Landesentwicklungsplan 2013

12.07.2013, 13:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zukunftskonzept für die Landesentwicklung Sachsens wurde neuen Rahmenbedingungen angepasst

Die Sächsische Staatsregierung hat den Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) als Rechtsverordnung beschlossen und somit den seit 2003 verbindlichen Landesentwicklungsplan (LEP 2003) abgelöst.

Innenminister Markus Ulbig: „Mit dem neuen Landesentwicklungsplan leisten wir einen wesentlichen Beitrag, den Wirtschaftsstandort Sachsen zu stärken und die Attraktivität Sachsens zu erhöhen. Der Klimawandel, die Energiewende und der demografische Wandel sind Herausforderungen für Sachsen, denen sich das komplexe Planwerk widmet. Uns war dabei der Interessensausgleich der unterschiedlichen Vorstellungen zur räumlichen Entwicklung auf landesweiter, regionaler und kommunaler Ebene besonders wichtig. Der Weg zum neuen Landesentwicklungsplan war ein modernes Miteinander von Bürger und Verwaltung.“

Notwendig wurde die Fortschreibung, weil sich die sozialen und wirtschaftlichen, aber auch die ökologischen Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung weiter verändert haben. Der Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes ging ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit einer erstmaligen Einbeziehung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Online-Verfahrens voraus. In einem mehrstufigen Verfahren wurden zum Planentwurf insgesamt 2.012 Stellungnahmen mit rund 9300 Einzelhinweisen eingereicht. Dabei wurden 52 % der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern oder von Bürgerinitiativen abgegeben. Auch der Sächsische Landtag befasste sich intensiv mit dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes und gab Stellungnahmen ab. Die Staatsregierung hat sich ausführlich mit allen Stellungnahmen auseinandergesetzt und die Anregungen und Bedenken abgewogen.

Der Landesentwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele zur räumlichen Ordnung und Entwicklung und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine flexible, zukunftsfähige und auf langfristige Planungssicherheit gerichtete raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land dar. Er soll im Zusammenspiel mit den Regionalplänen frühzeitig Raumnutzungsansprüche regeln und zum Konsens bringen, Planungssicherheit schaffen und Planungen beschleunigen. Der Plan ist auf einen Zeitraum von rund 10 Jahren ausgerichtet und durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen.
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sollen durch Festlegungen z. B. zum Hochwasserschutz und die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bei der Siedlungsentwicklung verbessert werden. Der klimaverträgliche Energieumstieg im Sinne des kürzlich verabschiedeten Energie- und Klimaprogramms des Freistaats wird u. a. durch moderaten Ausbau der Flächen für die Windenergienutzung unterstützt. Die räumliche Sicherung dieser Flächen erfolgt in den Regionalplänen. Dazu ist ein breites Beteiligungsverfahren erforderlich. Ein leistungsfähiges und mit der Siedlungsentwicklung abgestimmtes Verkehrssystem, welches den Mobilitätserfordernissen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Anforderungen der Wirtschaft gerecht wird, soll sichergestellt werden. In Abstimmung mit dem Landesverkehrsplan werden dazu insbesondere die Trassen der landesweit bedeutsamen Verkehrsvorhaben planerisch gesichert. Die Daseinsvorsorge wird auch künftig gewährleistet, indem soziale Einrichtungen und Bildungseinrichtungen, wie Krankenhäuser und Schulen, in Abstimmung mit den unterschiedlichsten Fachplanungen in ihrer Struktur und räumlichen Verteilung an die Bevölkerungsentwicklung angepasst werden.

Der gesetzte Rahmen des Landesentwicklungsplans wird in den Regionalplänen für die Planungsregionen Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien und Region Chemnitz ausgestaltet und räumlich konkretisiert. Die Regionalpläne sind innerhalb der nächsten vier Jahre an den LEP 2013 anzupassen. Zuständig für die Regionalplanung sind die vier Regionalen Planungsverbände in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bauleitplanung auf kommunaler Ebene wiederum muss die konkreten Ziele der Raumordnung beachten und die Grundsätze in der Abwägung berücksichtigen.

Innenminister Markus Ulbig: „Die große Anzahl von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung spiegelt einen intensiven und anregenden Meinungsbildungsprozess um Zukunftsfragen räumlicher Entwicklung wider. Diese Diskussion ist mit der Verabschiedung des Landesentwicklungsplans 2013 nicht abgeschlossen. Jetzt wird sie in den Regionen bei der Fortschreibung der Regionalpläne weitergeführt. Der Plan enthält einen breiten Gestaltungs- und Endscheidungsspielraum für die kommunale Ebene, damit wird die Verantwortung vor Ort gestärkt.“
Der Landesentwicklungsplan 2013 wird Ende August im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht und kann ab diesem Zeitpunkt auch im Internet unter www.landesentwicklungsplan.sachsen.de eingesehen werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang