Tillich einig mit GDV: Soforthilfen werden nicht auf spätere Versicherungsleistungen angerechnet

14.06.2013, 14:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (14. Juni 2013) – Die ausgezahlten Soforthilfen für in Not geratene Hochwassergeschädigte in Sachsen werden grundsätzlich nicht auf spätere Versicherungsleistungen angerechnet.

Darauf haben sich Ministerpräsident Stanislaw Tillich und der Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, verständigt.

Entscheidend ist demnach stets der individuelle Versicherungsvertrag. Die Regel ist aber nach Darstellung des Verbandes, dass die wegen des Hochwassers gewährten Soforthilfen nicht auf spätere Zahlungen der Versicherungen angerechnet werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland.

Die sächsische Regierung hat als erste Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe ein Soforthilfeprogramm im Volumen von aktuell 85 Millionen Euro aufgelegt. Damit sollen erste dringend nötige Anschaffungen ermöglicht werden. In den Kommunen sind die Soforthilfen dafür gedacht, den Müll zu beräumen und kurzfristig erste Schäden etwa bei der Stromversorgung zu beheben.


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