Soforthilfen auch für Betroffene von jüngstem Flutereignis

10.06.2013, 12:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (10. Juni 2013) – Auch Betroffene des jüngsten regionalen Hochwasserereignisses am Sonntag (9. Juni 2013) können die von der Staatsregierung beschlossenen Soforthilfen für Hochwasseropfer in Anspruch nehmen.

In Teilen des Landes waren am Sonntag aufgrund extremer Starkniederschläge und im Zusammenwirken mit dem Hochwasser, das in Sachsen in den letzten Tagen bereits massive Schäden angerichtet hat, mehrere Flüsse in kürzester Zeit sprunghaft angestiegen und über die Ufer getreten.

Zahlreiche Ortschaften wurden in der Folge überspült, teilweise kam es zu Schlammlawinen. Betroffen waren insbesondere die Lausitz, der Landkreis Mittelsachsen sowie der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Vielerorts wurde Katastrophenvoralarm ausgelöst.

Sachsen hat in kürzester Zeit bereits ein umfangreiches Soforthilfsprogramm aufgelegt: Eine Soforthilfe als Handgeld gibt es für direkt betroffene Bürgerinnen und Bürger, deren Wohnraum überflutet wurde. Soforthilfen gibt es auch für in Not geratene Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus sind bereits vergangenen Woche ebenfalls Soforthilfen für Kommunen beschlossen worden, damit rasch mit der Beseitigung von Schlamm und Abfall und der ersten Behebung von Schäden an der zerstörten Infrastruktur begonnen werden kann.

Auch Geschädigte dieser neuen regionalen Fluten werden Hilfen aus den Programmen der Staatsregierung erhalten.

Insgesamt stehen für die Soforthilfen rund 85 Millionen Euro bereit.


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