Hilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft

06.06.2013, 19:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat stellt 1 500 Euro je betroffenem Betrieb bereit

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die durch das jüngste Hochwasser in Not geraten sind, können vom Freistaat eine finanzielle Soforthilfe erhalten. Dazu hat das Land Sachsen heute ein Soforthilfe-Programm auf den Weg gebracht, über das auch jedes betroffene Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einmalig 1 500 Euro erhalten kann. Wie bei dem Soforthilfeprogramm für betroffene Privathaushalte bestätigen die Kommunen den Anspruch auf die Soforthilfe anhand einer schriftlichen Erklärung der Betriebe. Die Auszahlung der Soforthilfe durch die Kommunen soll ab Anfang kommender Woche beginnen.

Das Hochwasser hat erhebliche Schäden in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie in Gärtnereien verursacht. Laut Staatsminister Kupfer lässt sich das ganze Ausmaß erst erkennen, wenn sich das Wasser von den Flächen zurückgezogen hat. Gerade bei empfindlichen Kulturen seien aber erhebliche Verluste zu erwarten, etwa bei Mais, Kartoffeln und bei Sonderkulturen wie Erdbeeren, Spargel oder Feldgemüse. Sobald alle die durch das Hochwasser verursachten Schäden feststehen, wird über weitere Schritte entschieden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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