Soforthilfe für hochwassergeschädigte Unternehmen

06.06.2013, 11:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat stellt 1.500 Euro für jedes betroffene Unternehmen bereit

Auch durch das jüngste Hochwasser in Not geratene Unternehmen können eine finanzielle Soforthilfe durch den Freistaat in Anspruch nehmen. Der Freistaat hat heute ein Soforthilfe-Programm auf den Weg gebracht. Jedes betroffene Unternehmen erhält einmalig 1.500 Euro. Dieser Betrag ist eine schnelle und unbürokratische Hilfestellung für die unmittelbare Schadensbeseitigung. Empfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einer vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebsstätte geschädigt ist.

Analog dem Soforthilfeprogram für betroffene Privathaushalte bestätigen die Kommunen den Anspruch auf die Soforthilfe anhand einer schriftlichen Erklärung. Die Auszahlung der Soforthilfe soll ab Anfang kommender Woche beginnen und erfolgt durch die Kommunen.

Damit die Soforthilfe für die Unternehmen zügig ausgezahlt werden kann, erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte entsprechende Abschlagszahlungen. Der Betrag von 1.500 Euro soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe unbürokratisch dabei unterstützen, schnell wieder den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können.

Das Soforthilfe-Programm ist eine Ergänzung zur bereits vom Kabinett in Kraft gesetzten Richtlinie Elementarschäden. Über weitere Schritte wird entschieden, sobald eine genaue Übersicht über das Schadensbild vorliegt. Der Freistaat rechnet mit Gesamtkosten von rund 10 Millionen Euro.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
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