Ergebnisse des Zensus 2011 vorgestellt

31.05.2013, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zum Stichtag 9. Mai 2011 wurde in Deutschland nach mehr als 20 Jahren wieder eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt, der Zensus 2011. Damit erhält das wiedervereinigte Deutschland erstmalig – nach den Volkszählungen in der Bundesrepublik 1987 und in der DDR 1981 – genaue Einwohnerzahlen und Daten zur Struktur der Bevölkerung zum Beispiel nach Alter, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Bildungsstand und Erwerbsbeteiligung. Neben diesen Daten zur Bevölkerungsstruktur wurden in der heutigen Pressekonferenz auch Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vorgestellt.

Der Zensus 2011 ist eine wichtige Korrektur für die amtliche Statistik.
Für eine umfassende Beurteilung der vorliegenden Daten ist es noch zu früh. Einige grundsätzliche Aussagen lassen sich aber schon jetzt treffen.

Die Korrekturen bewegen sich in einer Größenordnung, die keine Änderungen für die Grundannahmen der Landesplanung im Freistaat Sachsen erwarten lassen. Das gilt bspw. für die beabsichtigten Festlegungen der jetzigen Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes.

Zahlreiche Regelungen nehmen auf Einwohnerzahlen Bezug, bspw. im Kommunalrecht. In allen wesentlichen Bereichen besteht allerdings Bestandsschutz. Etwa bei der Frage der Hauptamtlichkeit des amtierenden Bürgermeisters oder seiner Eingruppierung bei der Besoldung, aber auch bei der Zahl der Beigeordneten oder der Größe des Gemeinderates. Hier ändert sich erst etwas nach dem Ende der jeweiligen Amtszeiten. Die amtierenden Bürgermeister behalten darüber hinaus auch bei einer Wiederwahl ihre Besoldungsstufe bei. Außerdem wurden mit dem Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen vom 28. März 2013 für die noch anstehenden Bürgermeisterwahlen in diesem Jahr sowie die allgemeinen Gemeinderats- und Kreistagswahlen im Jahr 2014 entsprechende Übergangsvorschriften geschaffen. Für die Landtagswahlen 2014 ist die Wahlkreisabgrenzung durch den Beschluss des Landtages über das fünfte Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes bereits erfolgt und nimmt somit ebenfalls noch Bezug auf die „alten“ Zahlen.

Die Zahlen der Gebäude- und Wohnungszählung bestätigen die bisherige sächsische Städtebau- und Wohnraumförderpolitik. Die gesunkene Leerstandsquote zeigt, dass der Stadtumbau Ost gewirkt hat. Außerdem haben sich die Wohnraumförderprogramme positiv auf die Qualität der Wohnungen ausgewirkt. Es gibt immer mehr modernisierte Wohnungen in Sachsen. Darüber hinaus hat die Eigentumsförderung zur Steigerung der Eigentumsquote beigetragen.

Innenminister Markus Ulbig: „Mit dem Zensus 2011 steht im Freistaat Sachsen jetzt eine einmalige Datenbasis zur Verfügung. Sie ist eine Momentaufnahme der Bevölkerung und ihrer demographischen Struktur. Der Zensus 2011 bildet damit eine zentrale Grundlage für das Handeln von Politik und Verwaltung.“


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