Umweltgerechte Abwasserentsorgung

10.05.2013, 11:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verbesserte Förderkonditionen für öffentliche Träger

Sachsen hat die Förderbedingungen für die Abwasserbeseitigung in öffentlicher Trägerschaft noch einmal verbessert. Darüber informierte heute (10. Mai 2013) Umweltminister Frank Kupfer. Für öffentliche Gruppenkläranlagen, in denen die Abwässer mehrere Grundstücke gemeinsam behandelt werden, sind mit den neuen Regelungen Fördersätze von bis zu 70 Prozent möglich.

„Lösungen, bei denen eine Kommune oder ihr Zweckverband Gruppenkläranlagen errichten und betreiben, haben wir attraktiver gemacht“, so Minister Kupfer. „Ich erwarte, dass die Verantwortlichen in den Verbänden auf Grundlage der bestätigten Abwasserbeseitigungskonzepte diese Chance nutzen und so das Ziel einer flächendeckenden Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik bis Ende 2015 erreichen. Das sollten auch die betroffenen Bürger einfordern“.

Mit rund vier Milliarden Euro an Fördermitteln hat der Freistaat seit 1990 Investitionen in die Abwasserbehandlung unterstützt. Mit den damit ermöglichten Projekten wurde bis heute der Stand der Technik bei der Abwasserbehandlung für rund 90 Prozent der Einwohner Sachsens erreicht. Dabei wurde seit 2008 auch der Bau von 26 000 Kleinkläranlagen, mit rund 47 Millionen Euro gefördert.

„Handlungsbedarf besteht in einigen Regionen vor allem noch dort, wo Grundstücke nicht an große, zentrale Klärwerke angeschlossen werden sollen“, so Kupfer weiter. Sachsenweit entsprechen derzeit rund 34 Prozent der vorhandenen Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben dem Stand der Technik. In 15 von insgesamt 200 Abwasserzweckverbänden wurde der Stand der Technik vollständig erreicht. Weitere 70 Verbände liegen deutlich über dem Landesdurchschnitt. „Beispiele wie der Abwasserzweckverband Leisnig zeigen, dass jeder Verband mit den nötigen Anstrengungen und mit Hilfe der Förderung des Freistaates das Ziel, bis 2015 die Abwasserbeseitigung an den Stand der Technik anzupassen, erreichen kann“, betonte der Minister. Der Abwasserzweckverband Leisnig hat bereits 12 Gruppenkläranlagen in öffentlicher Trägerschaft gebaut und darüber hinaus auch schon 21 Kleinkläranlagen auf den privaten Grundstücken der Eigentümer gebaut, die der Verband betreibt.

„Ganz klar sind hier die Aufgabenträger, also die Kommunen und ihre Zweckverbände gefordert“, so Kupfer abschließend. „Nicht jedes von nur einer Person bewohnte Grundstück muss eine neue Kleinkläranlage erhalten. In Frage kommen auch abflusslose Gruben oder Gruppenkläranlagen für mehrere Grundstücke. Insbesondere für öffentliche Lösungen bei Gruppenkläranlagen haben wir jetzt die Förderkonditionen verbessert. Das gilt es jetzt verstärkt zu nutzen!“

Einzelheiten der neuen Förderbedingungen

Die mögliche Laufzeit von zinsgünstigen Krediten, die öffentliche Aufgabenträger für entsprechende Investitionen in Anlagen zur Abwasserbehandlung erhalten, wird von bisher 20 auf bis zu 40 Jahre verlängert. Darüber hinaus wird die Grenze der förderfähigen Ausgaben an die aktuelle Entwicklung der Baupreise angepasst. Je anzuschließendem Einwohner können jetzt bis zu 3 600 Euro Baukosten gefördert werden, bisher lag die förderfähige Obergrenze bei 3 000 Euro.
Für Gruppenkläranlagen in öffentlicher Trägerschaft werden die Konditionen zusätzlich verbessert. Für diese Anlagen sind künftig neben der Förderung der Investitionen mit Zuschüssen ebenfalls zinsverbilligte Darlehen sowie weitere Zuschüsse für den erhöhten Organisationsaufwand möglich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de

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