Festnahme eines Beschuldigten aufgrund neuer Straftat

21.12.2012, 15:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ermittlungsverfahren „Terrasse“ der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (Antifa-Sportgruppe)

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen haben einen Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens „Terrasse“ verhaftet. Er befindet sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden vom 06.12.2012 seit dem 20.12.2012 nunmehr in Untersuchungshaft. Grundlage der Inhaftierung ist, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, in Dresden am 01.12.2010 eine vorsätzliche Körperverletzung zum Nachteil eines Polizisten begangen zu haben, als die Polizei eine nicht genehmigte Technoparty in Dresden beenden wollte. Bei seiner Verhaftung in Dresden führte der Beschuldigte eine Schreckschusswaffe mit sich.

Der Beschuldigte hat im Falle einer Verurteilung mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen, da er massiv gegen bestehende Bewährungs-auflagen verstieß.

Das Ermittlungsverfahren „Terrasse“ führt die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB. Es richtet sich gegen 21 Tatverdächtige, die im Verdacht stehen, eine sogenannte Antifa-Sportgruppe gebildet zu haben. Ziel dieser Gruppe soll die fortlaufende Begehung von Straftaten, wie Körperverletzungen und Sachbeschädigungen zum Nachteil offensichtlich rechtsorientierter Personen sein.

Die Ermittlungen dauern an.


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