Kabinett friert Jugendpauschale ein
18.12.2012, 13:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Kabinett hat heute der Vorlage des Sozialministeriums zugestimmt, die Finanzmittel des Landes an die örtlichen Jugendämter bei der Förderrichtlinie Jugendpauschale auf dem IST-Stand von 2011 einzufrieren. Dieser Betrag des Landes liegt bei insgesamt 10,3 Millionen Euro jährlich.
Nach der Richtlinie müssen die örtlichen Gebietskörperschaften diesen Betrag in mindestens gleicher Höhe kofinanzieren. Die konkrete Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort ist zwar grundsätzlich eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe. Nichts desto trotz kommt aber auch der Freistaat Sachsen mit der Bereitstellung seiner Landesförderung seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.
»Mit dieser Richtlinienänderung leistet das Land einen konstruktiven Beitrag gegen die negativen Folgen der demografischen Entwicklung. Ich halte dies fachlich und jugendhilfepolitisch für einen ansehnlichen Erfolg. Damit erhalten die Jugendämter vor Ort Planungssicherheit und müssen nicht jedes Jahr ihre Jugendhilfeplanung auf den Kopf stellen«, sagte Jugendministerin Christine Clauß. Die bisherige Förderung war nämlich bisher an die Anzahl der 0 bis unter 27-jährigen jungen Menschen im jeweiligen Landkreis bzw. kreisfreien Stadt gekoppelt gewesen. Auf Grund der demografischen Entwicklung insbesondere in einzelnen Landkreisen kam es daher auf Grund des rückläufigen Trends auch zu geringeren Zuweisungen des Landes.
Dieser Trend werde nunmehr gestoppt. Wegen der neuen Regelung nach einer Rangfolge erhalten beim Differenzbetrag nunmehr die benachteiligten Landkreise einen entsprechend höheren Ausgleich. Aber auch die beiden kreisfreien Städte mit positivem Saldo würden berücksichtigt, allerdings etwas niedriger.
Der Duktus der Richtlinie wird beibehalten. Die Höhe der Pauschale liegt weiterhin bei 10,40 Euro pro jungen Menschen. Mit dem Beschluss des Landtages zum Haushalt 2013 und 2014 besteht nun auch Planungssicherheit. Der Richtlinienänderung war eine umfangreiche öffentliche Anhörung voraus gegangen. Künftig wird es weiterhin zum Grundbetrag und zum Differenzbetrag nur einen Bescheid geben.