Sächsische Lebensmittelüberwachungsbehörden führen Mobile Datenverarbeitung ein

23.11.2012, 11:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im Oktober 2012 wurde in der amtlichen Lebensmittelüberwachung des Freistaats Sachsen die Mobile Datenverarbeitung eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein Projekt des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Das Ministerium stellt den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte die notwendige Software zur Verfügung und unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte auch finanziell bei der Beschaffung der hierfür notwendigen Laptops.

Die elektronische Datenverarbeitung selbst ist in der amtlichen Lebensmit-telüberwachung nichts Neues. Sie wird bereits seit vielen Jahren angewendet und wurde zuletzt im Jahr 2007 modernisiert. Die Dokumentation von Kontrollen und Probenahmen in Betrieben musste bislang aber vom Kontrollpersonal vor Ort handschriftlich vorgenommen werden. Anschließend wurden die Daten umständlich noch in den Behörden-Computer eingegeben. Mit der Einführung der Mobilen Datenverarbeitung ist es den Lebensmittelkontrolleuren nunmehr möglich, wichtige Daten bereits im kontrollierten Betrieb in den Laptop einzugeben. Dokumente wie Kontrollberichte und Probenahmescheine können vor Ort ausgedruckt werden und an Betriebsverantwortliche ausgegeben werden.

Insgesamt wird die Eingabe und Verarbeitung relevanter Daten und Informationen bei den sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden also wesentlich effizienter, weil auf handschriftliche Dokumentation verzichtet werden kann.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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