Behindertenbeauftragter enttäuscht über Entwurf eines Sächsischen Vergabegesetzes
04.10.2012, 09:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, zeigt sich vom Inhalt des am 28. September 2012 von den Regierungsfraktionen CDU und FDP in den Sächsischen Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs eines Sächsischen Vergabegesetzes enttäuscht.
Insbesondere der Verzicht auf Regelungen, bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand auch soziale Kriterien in die Entscheidung einzubeziehen, stößt auf seine Kritik.
„Hier bleibt der Entwurf hinter europa- und bundesrechtlichen Regelungen sowie entsprechenden Beispielen anderer Bundesländer zurück. An eine umfassende freiwillige Berücksichtigung sozialer Kriterien durch die Vergabestellen fehlt mir schlicht der Glaube. Zeitgemäß ist ein solches Gesetz für mich nicht.“
Aus Sicht des Beauftragten wäre es beispielsweise durchaus praktikabel, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge der Auftragnehmer an die Einhaltung der gesetzlichen Pflichtplatzquote von 5 % gebunden ist. Kleine Handwerksbetriebe werden dadurch nicht benachteiligt, denn die Quote greift ohnehin erst ab einer Beschäftigtenzahl von 20.
„Im Hinblick auf die Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung fixierten Allianz zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen hätte mit einer solchen Regelung ein Zeichen gesetzt werden können.“, so Pöhler weiter.