Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Johannes Beermann zum heutigen „Tagesschau“-App-Urteil:

27.09.2012, 16:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

„Es ist jetzt genau das eingetreten, wovor das Gericht die Parteien bereits gewarnt hat“, so Beermann heute zum Urteil des Kölner Landgerichts. „Eine Einzelfallregelung ist aber nicht das, was die Parteien brauchen. Diese benötigen vielmehr eine Regelung, die beiden Seiten für die Zukunft Planungssicherheit gibt, indem sie generell das Terrain absteckt, auf dem sich jeder bewegen darf, ohne dem anderen ins Gehege zu kommen.“

ARD, ZDF und die Verlage waren hier bereits auf gutem Weg und haben bereits einen Entwurf ("Gemeinsame Erklärung von ARD, ZDF und BDZV") für eine derartige Vereinbarung ausgehandelt.

„Leider ist dieser Weg dann nicht weiter beschritten worden, wobei sich die Beteiligten gegenseitig die Schuld für die gescheiterten Verhandlungen zuweisen“, so Beermann weiter. „Soll dauerhaft Rechtsfrieden einkehren, bleibt den Parteien nur die Rückkehr an den Verhandlungstisch. Ansonsten mutiert die App-Frage zu einer Ressourcen bindenden Dauerbeschäftigungsmaßnahme für Justitiariate und Anwaltskanzleien. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Verlagen und Sendeanstalten sollte aber in anderen Bereichen liegen“, machte Beermann deutlich.

Das Kölner Landgericht hat betont, heute nur eine Einzelfallentscheidung getroffen zu haben hinsichtlich der „Tagesschau“-App vom 15.06.2011. Nur für diesen Tag hat das Gericht einen nicht hinreichenden Sendungsbezug der App festgestellt.

„Das Gericht hat ein generelles Verbot der App abgelehnt, weil die App entgegen der Auffassung der Verlage das Genehmigungsverfahren nach dem Rundfunkstaatsvertrag durchlaufen hat. Aus diesem Grund hat die Kammer auch die Kosten des Rechtsstreits zu 20% der Klägerseite auferlegt. Dies belegt auch die Notwendigkeit weiterer Verhandlungen“, so Beermann abschließend.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang