Meldegesetz stärkt Datenschutz

21.09.2012, 12:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bundesrat einstimmig für sächsischen Antrag zum Meldegesetz

Der Bundesrat ist heute bei der Neufassung des Meldegesetzes einstimmig dem sächsischen Antrag gefolgt. Mit dem Beschluss sollen Adressauskünfte zu Zwecken der Direktwerbung und des Adresshandels von den Meldebehörden an die Wirtschaft nur dann erteilt werden dürfen, wenn der betroffene Einwohner in die Übermittlung gerade für diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt hat. Hat er dies nicht, ist eine Übermittlung unzulässig. Damit wird der Datenschutz der Bevölkerung im Vergleich zur jetzigen Rechtslage erheblich verbessert. Gleichzeitig wurde auch eine Bußgeldregelung beschlossen, die der missbräuchlichen Verwendung von Daten zu Zwecken der Direktwerbung oder des Adresshandels Einhalt gebieten soll.

Innenminister Markus Ulbig: "Das ist ein guter Tag für den Datenschutz. Der Schutz der persönlichen Daten der Bürger ist ein hohes Gut und muss gewährleistet bleiben. Der Staat hat hier eine besondere Verantwortung. Der Datenschutz muss an dieser sensiblen Stelle gestärkt werden. Das stellt der heute beschlossene Gesetzentwurf sicher."

Im nächsten Schritt soll sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen.


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