Trinkwasserschutz in Waldgebieten

20.09.2012, 12:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vereinbarung zwischen Landestalsperrenverwaltung und Sachsenforst

Die Staatsbetriebe Sachsenforst und Landestalsperrenverwaltung haben heute (Donnerstag, 20. September 2012) in Pirna eine Vereinbarung zur Waldbewirtschaftung in Einzugsgebieten von Trinkwassertalsperren unterschrieben. Darin sind einheitliche Standards für Waldbewirtschaftungsmaßnahmen festgelegt. So liegt ein besonderes Augenmerk unter anderem auf dem sicheren Umgang mit Treibstoffen in Trinkwasserschutzgebieten.

Die Gebiete um Trinkwassertalsperren sind besonders geschützt. „Das Wasser aus den sächsischen Trinkwassertalsperren hat eine sehr gute Qualität – und das soll auch so bleiben“, so der Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung Dr. Hans-Ulrich Sieber. Deshalb gelten in Trinkwasserschutzgebieten strenge Regeln – unter anderem auch für die Land- und Forstwirtschaft.

„Nirgendwo wird soviel Trinkwasser neu gebildet, wie unter Wald“, erläutert der Geschäftsführer von Sachsenforst Prof. Hubert Braun den Zusammenhang von Wald und Trinkwasser. Trinkwasserspeicher liegen meist in großen Waldgebieten. Im Erzgebirge gehören diese überwiegend dem Freistaat Sachsen und werden vom Staatsbetrieb Sachsenforst bewirtschaftet. Ein eindeutiger Vorteil, wie Braun meint: „Wald und Wasser - zwei zentrale Ressourcen von existentieller Bedeutung - sind in unseren Staatsbetrieben in guten Händen. Gemeinsam können wir die Belange von Trinkwasserschutz und Waldbewirtschaftung in Einklang bringen.“

Die pflegliche Waldbewirtschaftung, wie sie im sächsischen Waldgesetz festgeschrieben ist, bringt in der Regel keine Nachteile für die Trinkwassergewinnung mit sich. Trotzdem ist bei der Holzernte und -rückung in Wasserschutzgebieten besondere Sensibilität geboten, damit keine Verschmutzungen in das Wasser kommen.

Das gemeinsam entwickelte Merkblatt bündelt und konkretisiert die Vorschriften für forstwirtschaftliche Maßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten, die in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien enthaltenen sind. Forstbedienstete und Forstunternehmen können wie an einer Checkliste prüfen, ob alle Vorschriften und Informationspflichten eingehalten sind.

Ansprechpartner für die Presse:

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Pressesprecherin Katrin Schöne
Tel.: 03501/796 378
E-Mail: presse@ltv.sachsen.de
www.talsperren-sachsen.de

Staatsbetrieb Sachsenforst
Pressesprecher Daniel Thomann
Tel.: 03501/542 166
E-Mail: daniel.thomann@smul.sachsen.de
www.sachsenforst.de


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