Philosophiewechsel beim Verfassungsschutz

19.07.2012, 10:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Innenminister beruft unabhängige Kommission

Innenminister Markus Ulbig hat heute die Mitglieder der unabhängigen Kommission zur Neuordnung des Verfassungsschutzes berufen. Der Kommission gehören an: Die ehemalige Generalbundesanwältin Prof. Monika Harms, der frühere Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg Dr. Helmut Rannacher und der frühere Präsident des Sächsischen Rechnungshofes Franz Josef Heigl.

Innenminister Markus Ulbig: „Wir brauchen einen Philosophiewechsel beim Verfassungsschutz. Die jetzt berufene Kommission aus unabhängigen und renommierten Experten und Fachleuten bildet dafür die Basis. Ich bin mir sicher, dass hier kompaktes Wissen, Expertise und Kreativität versammelt sind, um Vorschläge für eine neue tragfähige Struktur des Verfassungsschutzes zu erarbeiten.

Die Leipzigerin Monika Harms ist eine exzellente Juristin und Strafrechts-Expertin. Als ehemalige Vorsitzende Richterin und Generalbundesanwältin verfügt sie über umfassende Erfahrungen. Sie hat immer wieder bewiesen, dass sie eine kritische Vordenkerin ist.

Mit Helmut Rannacher konnten wir einen intensiven Kenner des Verfassungsschutzes gewinnen. Seine langjährige Tätigkeit in diesem Bereich ist eine wichtige Voraussetzung nicht nur für die Prüfung, sondern auch für die Formulierung von Veränderungsvorschlägen.

Franz Josef Heigl hat in Sachsen einen sehr guten Ruf. Er ist über Parteigrenzen hinweg akzeptiert und für seine Unabhängigkeit als oberster langjähriger Rechnungshofpräsident bekannt.“

Die Kommission hat den Auftrag, die Arbeitsabläufe und die Organisationsstrukturen des Landesamtes für Verfassungsschutz zu prüfen und zu evaluieren. Ziel des Prozesses ist die zukunftsfähige Ausrichtung des Verfassungsschutzes. Auch die Zusammenarbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz mit der Polizei soll in diesem Zusammenhang besondere Beachtung finden. Aus der Analyse des „Ist-Zustandes“ ist der konkrete Verbesserungs- bzw. Handlungsbedarf abzuleiten. Dabei sind die fachlichen Vorgaben zu berücksichtigen, Lösungsvorschläge aufzubereiten und Umsetzungsprioritäten abzuleiten. Es ist ergebnisoffen zu prüfen. Sowohl der festgestellte „Ist-Zustand“ als auch die Ergebnisse sollen mit entsprechenden Empfehlungen zur Umsetzung für das LfV und das SMI in einem Gutachten niedergelegt werden.
Die Kommission wird zum 1. August 2012 bestellt.

Lebensläufe

Monika Harms war bis zu ihrer Pensionierung im vergangenen Jahr Generalbundesanwältin. In ihre Amtszeit fielen die Anklagen zur Sauerlandgruppe, zu den Kofferbombern und das Attentat am Frankfurter Flughafen. Von 1974 bis 1980 arbeitete sie in Hamburg als Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen, bis 1983 als Richterin am Landgericht, anschließend am Finanzgericht der Hansestadt. 1987 wurde sie Richterin am Bundesgerichtshof. Dort übernahm sie 1999 den Vorsitz des 5. Strafsenats mit Sitz in Leipzig. Am 1. Juni 2006 wurde sie Generalbundesanwältin. Frau Professor Harms hat einen Lehrauftrag an der Universität Halle-Wittenberg und ist im Ehrenamt als Vorsitzende des Hochschulrates der Universität Leipzig tätig.

Helmut Rannacher wurde im Juni 1940 im Erzgebirge geboren und floh 1957 in die Bundesrepublik. Er studierte an der Universität Tübingen in den Fächern: Wissenschaftliche Politik, Geschichte, Russisch.
Von 1971 an war Helmut Rannacher für den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg tätig. Er leitete u. a. die Abteilung Auswertung Extremismus/Terrorismus. Von 1995 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2005 war Helmut Rannacher Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden Württemberg.
Er ist ehrenamtlicher Beiratsvorsitzender des Projekts der Baden-Württemberg Stiftung „Mit Zivilcourage gegen Extremismus“.

Franz Josef Heigl wurde 1943 in Oberbayern geboren. Er studierte zunächst klassische Philologie und Geschichte, anschließend Rechtswissenschaften. Nach verschiedenen Tätigkeiten als bayrischer Staatsbeamter wurde er 1980 Richter am Sozialgericht. 1995 erfolgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz. Von 1996 bis 2003 war Franz Josef Heigl Präsident des Landessozialgerichts in Leipzig.
Von 2003 bis zu seiner Pensionierung vor zwei Jahren war er Präsident des Sächsischen Rechnungshofes.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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