Kabinett macht den Weg frei für Bundesinitiative: Weiterer Baustein der Frühen Hilfen in Sachsen

26.06.2012, 14:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat heute der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der »Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen« zugestimmt. Damit wird sichergestellt, dass die vom Bund im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes bereit gestellten Mittel auch in den Freistaat Sachsen fließen können. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 2012 bis 2015. Zur Umsetzung der Förderung von Frühen Hilfen stellt der Bund in diesem Zeitraum 177 Millionen Euro zur Verfügung. Nach einem entsprechenden Verteilerschlüssel erhält der Freistaat Sachsen in diesem Jahr knapp 9,39 Millionen Euro.

Der größte Teil der Mittel wird über das Sozialministerium direkt an die Jugendämter in den kommunalen Gebietskörperschaften ausgereicht. Ziel ist eine weitere Stärkung der Frühen Hilfen im Freistaat Sachsen, die sich an alle Eltern ab der Schwangerschaft und an Familien mit Kleinkindern wenden, um über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und insbesondere Eltern in belasteten Lebenslagen Hilfen anzubieten.

Es gibt in Sachsen inzwischen bereits viele gute Angebote für junge Familien. »Wir haben in den letzten Jahren vielfältige Hilfen, Unterstützungs- und Beratungsleistungen aufgebaut. Sie sind insbesondere im sächsischen Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz enthalten. Hierfür wendet das Sozialministerium allein im Jahr 2012 circa 4,2 Millionen Euro auf. Wir werden mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln das Netz der Frühen Hilfen weiter ausbauen«, sagte die Jugendministerin Christine Clauß.

Die Verwaltungsvereinbarung soll ab 01.07.2012 in Kraft treten. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist, dass die Länder ein Gesamtkonzept vorlegen, das auch die kommunalen Gegebenhieten berücksichtigt. Förderfähig sind nur neue Maßnahmen. Deshalb gilt es, diese an das bereits bestehende Netz anzudocken und dieses zielgerichtet zu ergänzen. Förderfähig ist auch der Einsatz von Familienhebammen. Auf Landesebene wird beim Landesjugendamt eine Koordinationsstelle eingerichtet.


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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Telefon: +49 351 564 55055
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