Initiative Inklusion und Sächsisches Arbeitsmarktprogramm: ergänzende Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen

24.05.2012, 15:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Unternehmerinnen und Unternehmer übernehmen täglich Verantwortung für ihre Firma, für ihre Beschäftigten und damit auch für die Gesellschaft. Ein Problem, das sich für Unternehmen schon heute oft stellt, ist der sich künftig noch verstärkende Fachkräftemangel. Fast 9.000 Menschen mit Behinderungen, die eine abgeschlossene Ausbildung haben, darunter 600 mit einem akademischen Abschluss, suchen in Sachsen eine Beschäftigung. Sie werden bei der Suche nach Fachkräften jedoch oft übersehen, obwohl sie in verschiedensten Bereichen in Unternehmen einsetzbar sind. Oft resultieren aus den Behinderungen keine wesentlichen Einschränkungen für den Arbeitsplatz und nicht jede Behinderung ist den behinderten Menschen anzusehen. Ein an Diabetes leidender Verkäufer oder eine Ingenieurin nach überstandener Krebserkrankung leisten genauso gute Arbeit, wie die Kolleginnen und Kollegen ohne Handicap.

Aber auch für Menschen mit schweren Behinderungen können mit entsprechender Unterstützung Rahmenbedingungen in den Unternehmen geschaffen werden, die die behinderungsbedingten Einschränkungen ausgleichen. Ein sehbehinderter EDV-Fachmann, eine gehörlose Metallarbeiterin oder eine Bürokraft im Rollstuhl leisten mit ihren spezifischen Hilfsmitteln vollwertige Arbeit. Beispiele hierfür gibt es viele. Und auch die Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen am Arbeitsplatz und für Unternehmen sind vielfältig. Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für techni-sche Arbeitshilfen und die behinderungsbedingte Ausstattung von Arbeitsplätzen sind hier nur einige Beispiele. Zudem kann sich das Integrationsamt an den Investitionskosten für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in der Regel mit bis zu 25.000 Euro beteiligen. Bei Bedarf kann ein Integrationsfachdienst durch Begleitung am Arbeitsplatz insbesondere in der Einarbeitungsphase die Unternehmen entlasten. Das Integrationsamt, die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit und in der Region Südwestsachsen auch die SUPPORT-Geschäftsstelle helfen gerne weiter.

Neben den gesetzlichen Leistungen werden mit dem Sächsischen Arbeitsmarkt-programm Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen in ihren Betrieben einstellen, durch die Zahlung von Prämien unterstützt. Die Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergänzt diese Förderung: Unternehmen, die schwerbehinderte junge Menschen neu ausbilden oder ältere schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre neu einstellen, erhalten eine zusätzliche Förderung bis insgesamt maximal 10.000 Euro. Neu sind Ausbildungs- und Arbeitsplätze auch dann, wenn sie bereits im Unternehmen bestehenden und auf diese zum ersten Mal ein schwerbehinderter Beschäftigter eingestellt wird. Eine Förderung kann auch dann erfolgen, wenn der Ausbildungs- oder Arbeitsplatz mit einem gleichgestellten behinderten Menschen besetzt wird.

Ein Schwerpunkt des Sächsischen Arbeitsmarktprogramms ist die Förderung der betrieblichen Ausbildung junger Menschen mit Behinderung. Ausbildungsbetriebe werden durch Zahlung einer Prämie von 1.000 Euro je Ausbildungsjahr bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro gefördert. Unternehmen, die einen behinderten jungen Menschen erstmals auf einem Ausbildungsplatz beschäftigen, können in den ersten drei Ausbildungsjahren ergänzend aus der Initiative Inklusion bis zu insgesamt 10.000 Euro gefördert werden. Die Leistungen aus dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm werden auf diese ergänzende Förderung angerechnet. Bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung wird eine Prämie von 3.000 Euro gezahlt.

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, werden mit dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm unterstützt. Abhängig von der Betriebsgröße können bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen bis zu 3.000 Euro je Einstellung auf einem Arbeitsplatz in Sachsen gezahlt werden. Auch befristete Arbeitsverhältnisse können gefördert werden, wenn diese mindestens ein Jahr bestehen. Unternehmen, die ältere schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre neu einstellen, können zusätzliche Leistungen nach der Initiative Inklusion erhalten. So können z. B. kleinere Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten im ersten Jahr der Beschäftigung bis zu 5.000 Euro, im zweiten und dritten Jahr jeweils bis zu 2.500 Euro erhalten. Leistungen aus dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm sind auch hier auf die Förderung anzurechnen.

Die Förderung für die Ausbildung und Einstellung schwerbehinderter Menschen nach dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm und der Initiative Inklusion setzt einen Antrag voraus. Diesen muss der Arbeitgeber vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages, spätestens jedoch einen Tag vor Arbeitsaufnahme, bei den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit stellen.
Mit dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm und der Initiative Inklusion sollen Unternehmerinnen und Unternehmer, die Menschen mit Behinderungen in ihren Betrieben eine Chance geben, zusätzlich zu den gesetzlichen Förderleistungen unterstützt werden. Für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wird der größte Gewinn jedoch der sein, dass sie dringend benötigte Fachkräfte finden.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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