Beseitigung von Winterschäden: Straßen-Sonderprogramm läuft weiter

18.05.2012, 14:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Alle Bescheide für 2012 ausgereicht

Im Jahr 2012 werden wie im Vorjahr durch den Freistaat Sachsen 20 Millionen Euro für die Beseitigung von Winterschäden im kommunalen Straßennetz bereit gestellt. Die Bewilligung der Zuwendungen ist an alle Kommunen des Freistaates Sachsen erfolgt, meldet das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, das für die Förderung zuständig ist. Insgesamt wurden 2012 für die Beseitigung von Winterschäden 480 Zuwendungsbescheide an die Landkreise, Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen erlassen.

„Der Erhalt unseres Straßennetzes ist für uns von hoher Bedeutung: Wir haben ein leistungsfähiges Straßennetz, das auch im bundesweiten Vergleich gut dasteht. Investitionen in den Zustand der Straßen sind auch Investitionen in die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer“, so Roland Werner, für Verkehr zuständiger Staatssekretär im Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Das SMWA hatte im Juni 2011 ein Sonderprogramm 2011 und 2012 zur Beseitigung von Winterschäden an Straßen kommunaler Baulastträger aufgelegt, das rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten war. Damit stehen den Kommunen für 2011 und 2012 insgesamt 40 Millionen Euro zur Beseitigung von Winterschäden in ihrem Straßennetz zur Verfügung. Anlass für die Einführung des Sonderprogramms war der harte und lang anhaltende Winter 2010/2011, in dessen Folge sich der Zustand vieler Straßen auch im kommunalen Straßennetz verschlechtert hatte. Im Rahmen des Sonderprogramms sollen Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen den Straßenzustand verbessern und zugleich vor kommenden Winterschäden schützen.

Bei insgesamt 30.000 km Gesamtlänge kommunaler Straßen der Kreise und Gemeinden ergibt sich ein Förderhöchstbetrag von 666 Euro pro Kilometer und Jahr. Das Förderprogramm sieht eine kommunale Eigenbeteiligung in Höhe von 25 Prozent vor. Die Ausrichtung des Förderzeitraumes auf zwei Jahre berücksichtigt das erforderliche abgestimmte Vorgehen zwischen Gemeinden, Landkreisen und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, insbesondere auch zur Koordinierung der jeweiligen Umleitungsführungen. Kommunale Eigenleistungen werden nicht gefördert. Ziel ist neben einer Erhöhung der Maßnahmenqualität auch die Einbeziehung der regionalen Bauwirtschaft in die Abarbeitung der Instandsetzungsaufgaben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
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