Für mehr Sicherheit auf Sachsens Campingplätzen
16.05.2012, 15:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Hinweise für alle Campingfreunde
Die Auswertungen der Statistiken des Jahres 2011 zeigen einen erfreulichen Rückgang der Straftaten auf Campingplätzen.
Die sächsische Polizei registrierte im vorherigen Kalenderjahr insgesamt 166 Straftaten auf Campingplätzen, das sind 50 Fälle weniger als im Jahr 2010. Allein die Zahl der Diebstähle sank um 39 Fälle gegenüber dem Vorjahr.
Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten auf Camping- und Zeltplätzen im Freistaat Sachsen.
Tabellen im beigefügten pdf.
Diebstahl, mit insgesamt 91 Fällen, ist immer noch das am häufigsten registrierte Delikt. 2011 wurde Diebesgut im Wert von 27 981 Euro (2010 = 89 344 Euro) entwendet. Besonders abgesehen hatten es die Täter auf Bargeld und andere Zahlungsmittel, Mobiltelefone, Radios, Fernseher mit Zubehör, Personaldokumente und Bekleidung.
Weiterhin wurden 29 Fälle von Sachbeschädigungen und 17 Körper-verletzungen registriert.
Um Straftaten vorzubeugen, rät die sächsische Polizei allen Campern Folgendes:
• Geben Sie Zahlungsmittel, Papiere und Wertsachen unmittelbar nach der Ankunft bei der Campingplatzverwaltung in eine sichere Verwahrung.
• Bewahren Sie EC-Karten oder Kreditkarten und Geheimzahl nicht zusammen auf.
• Zeigen Sie Ihr Geld nie in der Öffentlichkeit und achten Sie beim Bezahlen darauf, dass niemand sehen kann, wie viel Geld oder Kreditkarten Sie mit sich führen. Nehmen Sie immer nur den jeweiligen Tagesbedarf an Geld mit.
• Lassen Sie Wertsachen, wie Fotoapparat, Videokamera und Handy nicht unbeaufsichtigt. Denken Sie auch beim Baden daran.
• Lassen Sie keine Wertsachen im PKW liegen. Auch der Kofferraum ist kein Tresor.
• Stellen Sie Ihren Wohnwagen oder Ihr Zelt nur auf offiziellen Campingplätzen auf. „Wildes“ Campen ist meist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich.
• Vertrauen Sie auch im Urlaub nicht gleich Jedem. Lassen Sie sich in kritischen Situationen nicht provozieren und provozieren Sie nicht selbst. In solchen Situationen hilft es, Ruhe zu bewahren. Wenn Sie Hilfe brauchen, dann sprechen Sie eine Person direkt an.
Sind Sie dennoch Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden, hier sechs Regeln für den Ernstfall:
Sechs Regeln für den Ernstfall:
• Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen!
• Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf!
• Beobachten Sie alles genau!
• Organisieren Sie Hilfe unter Notruf 110!
• Kümmern Sie sich um Opfer!
• Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de.