Einvernehmliche Lösung zur Neuordnung des Straßennetzes zwischen Bund und Ländern

27.03.2012, 17:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen wird mit dem Bundesverkehrsministerium eine Vereinbarung zur Umstufung ausgewählter Bundesstraßen, die nicht mehr fernverkehrsrelevant sind, abschließen. Dafür machte das Kabinett heute den Weg frei. Ab 2016 werden damit zeitlich gestaffelt zuerst rund 100 km Bundesstraßen zu Staatsstraßen (14,6 km davon wurden bereits 2010 umgestuft). Die Umstufung von weiteren 50 km folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Umstufungen sind hauptsächlich zwingende Folge von realisierten Autobahnneubauvorhaben. Ursprünglich standen in Folge der im Jahr 2009 getroffenen Vereinbarung zur Föderalismuskommission II weit über 1.000 km Bundesstraßen in einer näheren Betrachtung.

Zudem hat der Bund kürzlich den Forderungen Sachsens zugestimmt, den Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 zu ergänzen sowie den Finanzrahmen zu erhöhen. Damit sind alle Vorhaben, die bis 2015 das Baurecht erlangen können, enthalten. Der Bund verzichtet mit dem Abschluss des Vertrags auf weitere Umstufungen. Erforderliche bauliche Maßnahmen an diesen Bundesstraßen werden zudem übernommen.

Hintergrund
Der Bundesrat hatte am 12. Juni 2009 zum Abschluss der Föderalismuskommission II eine einvernehmliche Lösung zwischen Bund und Ländern zur Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesstraßen gefordert. Die Verkehrsministerkonferenz stimmte im Oktober 2011 dem Abschluss entsprechender Bund-Ländervereinbarungen zu. Den vom Bund bereits unterzeichneten Vereinbarungsentwurf haben bereits 14 Bundesländer gegengezeichnet.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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Telefon: +49 351 564 80600
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