Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ist wichtiges Anliegen der Staatsregierung

27.03.2012, 13:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Die sächsische Staatsregierung setzt sich weiterhin aktiv für die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ein«, sagte Sozialministerin Christine Clauß im Ergebnis der heutigen Kabinettssitzung in Dresden.
Mit etwas über 325.000 Menschen lebten knapp 10 Prozent der sächsischen Bevölkerung mit einer festgestellten Schwerbehinderung, also einem Grad von mindestens 50 Prozent.
Das Kabinett habe sich in seiner heutigen Sitzung einen Überblick über die zahlreichen Maßnahmen, die bereits umgesetzt oder begonnen wurden bzw. geplant sind, verschafft, so Clauß. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass vor drei Jahren die Bundesregierung das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die UN-Behindertenrechtskonvention, ratifiziert hat.
Dabei wurde deutlich, dass die Staatsregierung in den vergangenen Jahren viel getan habe, behinderten Menschen in Sachsen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. So sei beispielsweise die Verwaltung Vorreiter, wenn es darum gehe, Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben zu lassen: Mit knapp 6 Prozent liegt sie deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen 5 Prozent. Außerdem seien die Internetseiten aller Ressorts mittlerweile weitestgehend barrierefrei gestaltet.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 in Deutschland gilt, hat die öffentliche Diskussion um die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft neu belebt. Das Ziel der Inklusion, das heißt des selbstverständlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen, fordert ein Umdenken in vielen Teilen der Gesellschaft. Die Politik will dafür die richtigen Rahmenbedingungen setzen.


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