Staatsministerin Christine Clauß fordert Hilfe und Unterstützung für ehemalige DDR-Heimkinder

26.03.2012, 11:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bund und neue Länder haben heute in Berlin einen umfassenden Bericht zur Heimerziehung in der ehemaligen DDR in den Jahren 1949 bis 1990 vorgelegt. Sie folgten damit einem Auftrag des Deutschen Bundestages.

Sachsens Sozialministerin Christine Clauß begrüßt die Vorlage des Berichtes: »Der Wissenszuwachs, den wir heute erhalten haben, bildet ein solides Fundament für die nun folgenden Schritte«, so die Ministerin. Die Bereitstellung konkreter Hilfeleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten für die Opfer der DDR-Heimerziehung, die aufgrund dauerhafter Schädigungen noch heute unter den Entbehrungen ihrer Kindheit oder Jugend leiden müssen, könne nun zügig Umsetzung finden.

Der Bund und die ostdeutschen Länder arbeiten derzeit an der Errichtung eines gemeinsamen Fonds »Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990«, in den 40 Millionen Euro für Hilfeleistungen und Rentenersatzzahlungen einfließen sollen. »Das ist wichtig, denn die Bereitstellung von Hilfen und Unterstützungen wird von den Betroffenen dringend erwartet. Fast täglich gehen in meinem Haus Anrufe und Briefe von ehemaligen Heimkindern der DDR ein«, stellt Christine Clauß fest.

Die Berichte über menschenverachtende Handlungen gegenüber schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen in dem nun vorgelegten Bericht haben die Ministerin sehr betroffen gemacht. Der Alltag der Kinder und Jugendlichen in vielen Heimen der DDR sei von Missachtung elementarer menschlicher Bedürfnisse, Demütigung sowie seelischer und körperlicher Misshandlung bestimmt gewesen. Mit dem Bericht habe sich leider gezeigt, dass »die furchtbaren Geschehnisse im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau nur die Spitze des Eisberges waren«, konstatiert die Ministerin. Als Gesellschaft seien wir gefordert, nicht die Augen davor zu verschließen, was sich in den Heimen der DDR zugetragen hat. Der Freistaat Sachsen werde daher so schnell wie möglich eine Anlauf- und Beratungsstelle einrichten, die den Bedürfnissen der betroffenen Menschen gerecht wird und ihnen Raum für Gespräche, Rat und Aufarbeitung gibt, betonte Ministerin Clauß.


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