Kultusminister Wöller: Bildungsföderalismus braucht finanzielle Basis und klare Zuständigkeiten

07.03.2012, 15:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der sächsische Kultusminister Roland Wöller hält eine Grundgesetzänderung für die Kooperation zwischen Bund und Ländern im Schulbereich für unnötig.
„Ich stehe für eine Bildungspolitik mit Kooperation und zugleich klaren Zuständigkeiten: Nach dem Grundgesetz tragen die Länder die wesentliche Verantwortung für die Bildung. Die Länder sind näher an den Menschen. Deshalb müssen wir Länder auch finanziell in die Lage versetzt werden, unsere Aufgaben erfolgreich zu erfüllen.“ Eine auskömmliche Finanzierung, so Wöllers Forderung in Richtung Bund, sei Voraussetzung für die erfolgreiche Ausgestaltung der Bildungshoheit der Länder. „Hier gibt es deutlichen Handlungsbedarf. Wenn der deutsche Bildungsföderalismus an etwas krankt, dann ist es, dass den Aufgaben nicht konsequent auch die finanziellen Ressourcen folgen.“ Kultusminister Wöller fordert deshalb den Bund auf, eine ausreichende finanzielle Basis zur Umsetzung der Bildungshoheit zu sichern.
Weiterer Grundgesetzänderungen, wie derzeit teilweise für den Schulbereich gefordert, bedürfe es dafür nicht.

Positiv bewertet der sächsische Kultusminister die geplante Kooperation von Bund und Ländern im Hochschulbereich: Bei einer gemeinsamen Exzellenzinitiative „Lehrerbildung“ sollen innovative, herausragende Lehrerbildungsmodelle bzw. Universitäten gefördert werden. „Mit einem deutlichen finanziellen Engagement des Bundes wie bei der Bund-Länder-Kooperation beim „Qualitätspakt Lehre“ kann der Bund, im Rahmen der bestehenden Zuständigkeitsregelungen, wesentlich die Zukunft unseres Bildungssystems fördern und den Stellenwert des Lehrerberufs betonen“, so Wöller.

Am Sonntag, 4. März 2012, hatte der Koalitionsausschuss in Berlin beschlossen, eine auf die institutionelle Förderung im Hochschulbereich beschränkte Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Die Verfassungsänderung soll am 1. März 2013 in Kraft treten.


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