Förderrichtlinie Teilhabe – 5 Millionen Euro zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

24.02.2012, 10:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, stehen für die Richtlinie Teilhabe im Jahr 2012 insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung«, teilt Staatsministerin Christine Clauß mit.

Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe) werden Zuwendungen für Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben gewährt. Des Weiteren können Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe gefördert werden, insbesondere Veranstaltungen, Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte und Projekte zur Vernetzung.

Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Landesdirektion Chemnitz. Bei der Planung eines Projektes wird im Vorfeld der Antragstellung eine Beratung durch die Landesdirektion Chemnitz empfohlen. Weitere Informationen zur Antragstellung und Kontaktaufnahme lassen sich den Internetseiten www.ldc.sachsen.de oder www.amt24.sachsen.de entnehmen. Antragsformulare können bei Bedarf auch telefonisch unter der Telefon-Nummer 0371 532 2371 angefordert werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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