Wer macht was bei Eisgefahren?
15.02.2012, 14:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Landestalsperrenverwaltung
Worauf ist zu achten, wenn Gewässer zufrieren? Wer hat die Flüsse im Blick, wenn sich darauf Eis bildet? Wer übernimmt welche Aufgabe, wenn sich Probleme andeuten?
Aufgaben der Kommunen
Die Gemeinden sind verpflichtet, auf ihrem Gebiet Eisgefahren abzuwehren (Sächsisches Wassergesetz § 101 Abs.1). Das bezieht sich auf alle Gewässer I. und II. Ordnung sowie auf Grenzgewässer. Sie haben die erforderlichen Einsatzkräfte und technischen Mittel dafür bereitzuhalten. Die Gefahrenabwehr erstreckt sich auch auf alle öffentlichen Hochwasserschutzanlagen im Gemeindegebiet.
Um Eisgefahren schon im Voraus zu erkennen, sind kontinuierliche Beobachtungen und detailliertes Wissen über die Verhältnisse im und am Gewässer nötig. Hier sind die Gemeinden ebenfalls gefordert. Sie müssen bei Frost selbstständig die gefährdeten Stelle beobachten und bei akuter Gefahr geeignete Maßnahmen einleiten. Gleichzeitig müssen sie die Informationen an das Landeshochwasserzentrum weiterleiten.
Aufgaben der Landestalsperrenverwaltung
Die Landestalsperrenverwaltung unterstützt die Gemeinden bei der Beobachtung und Sicherung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Darüber hinaus bietet sie den Gemeinden fachliche Beratung bei der Abwehr von Wasser- und Eisgefahren (Sächsisches Wassergesetz § 102 Abs.2).
Sollten Sie auf einem Gewässer eine Eisgefahr beobachten, informieren Sie bitte umgehend die Gemeindeverwaltung. Sie wird die notwendigen Schritte einleiten.
Weitere Informationen zum Thema Eisgefahren finden Sie in der Eisbroschüre der Landestalsperrenverwaltung. Diese ist im Internet herunterzuladen unter www.talsperren-sachsen.de --> Veröffentlichungen --> Broschüren --> Eisgefahren - Informationen, Maßnahmen, Zuständigkeiten.