Landkarte der inklusiven Beispiele

01.02.2012, 09:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Seit gut einem Jahr ist die „Landkarte der inklusiven Beispiele“ der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen im Internet freigeschaltet. Die Landkarte zeigt mit bisher 123 Beispielen guter Praxis, wie etwa in Kindertagesstätten, Schulen, Unternehmen, Sportvereinen und Kommunen Inklusion gelebt wird. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe hat auf einer Inklusionstour bereits die auf der Landkarte veröffentlichten Beispiele in Schleswig-Holstein und Niedersachsen besucht, am 15. Februar wird Hessen folgen.

Jeder Verantwortliche eines inklusiven Beispiels hat weiterhin die Möglichkeit, es in einer Eingabemaske auf www.inklusionslandkarte.de vorzuschlagen. Die Entscheidung darüber, ob ein vorgeschlagenes Projekt inklusiv ist oder nicht, treffen diejenigen, die sich damit am besten auskennen: Die Menschen mit Behinderungen selbst, nämlich der Inklusionsbeirat bei der Koordinierungsstelle. Die Landkarte soll durch die öffentliche Darstellung nicht zuletzt bewusstseinsbildend wirken.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, ist sich im Hinblick auf die gegenwärtig auf der Landkarte enthaltenen Beispiele sicher, dass es auch in Sachsen eine Anzahl veröffentlichungswürdiger Projekte gibt, die zum Ansporn und zur Nachahmung dienen können. "Ich ermutige die Träger entsprechender Projekte ausdrücklich, sich um eine Aufnahme auf die Inklusionslandkarte zu bewerben. Der öffentliche Fokus auf derartigen Aktivitäten ist eine Voraussetzung für gelebte Inklusion als Normalität.“


Weiterführende Links

Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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