Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten wird gemeinnützige Gesellschaft

31.01.2012, 13:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab Januar 2013 wird der Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten in neuer Rechtsform für die kulturellen Schätze des Freistaates verantwortlich sein. Das ist das Ergebnis einer von Landtag und Kabinett in Auftrag gegeben Prüfung, wie Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland heute in Dresden mitteilte. Als gemeinnützige GmbH (gGmbH) soll die Bewirtschaftung der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten effektiver erfolgen sowie die Pflege und Erhaltung der Objekte verbessert werden.

„Es geht hier nicht um „Privatisierung“ herausragender Kulturgüter“, stellte der Finanzminister klar. „Kein Schloss, keine Burg und kein Garten wird verkauft.“ Als Eigentümer wird der Freistaat auch weiterhin die umfangreichen Aufwendungen für die Sanierung und Instandhaltung der 19 Liegenschaften tragen, ändern wird sich nur die Rechtsform der Betriebsgesellschaft. Auch die Betriebsgesellschaft bleibt im Besitz des Freistaates Sachsen.

Der Freistaat Sachsen hat schon in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um die in seinem Eigentum stehenden Schlösser, Burgen und Gärten in einen guten Zustand zu versetzen. Insgesamt sind seit Anfang der neunziger Jahre über 400 Mio. Euro in die Schlossliegenschaften geflossen. Die Festung Königstein, die Schlösser Augustusburg und Lichtenwalde sowie die Burg Scharfenstein werden bereits seit 2000 als gemeinnützige GmbHs betrieben. „Uns ist die Bedeutung der Schlösser und Burgen für die regionale Identität und für den Tourismus in Sachsen bewusst. Wir wollen diesen Teil des kulturellen Erbes des Freistaates auch in Zukunft pflegen und bewahren“, so Unland.

Rund 8 Millionen Besucher können die staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten jährlich begrüßen. Rund 125.000 m² Fläche bewirtschaften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsbetriebes und werden dies, Staatsminister Unland zufolge, auch weiterhin tun.

Dabei sollen sie in Zukunft aber nicht mehr durch ein starres verwaltungsrechtliches Korsett behindert werden. Die neue Rechtsform soll den Rahmen für freieres, unternehmerisches Handeln bieten. Eine Wirtschaftlichkeit im Sinne der klassischen Gewinnerzielung wird dabei nicht angestrebt. Es handelt sich vielmehr um einen Kulturbetrieb. Der kulturelle Auftrag schließt aber nicht aus, das innerhalb des gegebenen Rahmens optimal gewirtschaftet werden muss.

Die qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ihre Kompetenz künftig mehr dem Besucherservice und der Pflege der Objekte widmen können, anstatt sich mit umfangreichen Berichtspflichten und langen Entscheidungswegen zu belasten.


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