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27.01.2012, 10:01 Uhr

Ansprache des sächsischen Ministerpräsidenten, Stanislaw Tillich, anlässlich der Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, Sächsischer Landtag, 27. Januar 2012

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frau Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes,
sehr geehrte Ehrengäste,
meine Damen und Herren,

Herr Landtagspräsident, ich danke Ihnen, dass Sie wieder zu dieser Gedenkveranstaltung eingeladen haben.

Denn jede dieser Gedenkstunden widerlegt die These, die Martin Walser 1998 in seiner heftig umstrittenen Paulskirchenrede vorgetragen hat:

Mit seinem Gewissen sei jeder allein, öffentliche Gewissensakte seien deshalb in der Gefahr, symbolisch zu werden.

Ich bin überzeugt, auch aus meinem / unserem Erleben bei diesen Gedenkstunden heraus, dass das Gegenteil der Fall ist: Unser Gewissen ist eine Art öffentliche Instanz.

Es bildet sich nicht in der Isolation vom Rest der Gesellschaft heraus, sondern im gemeinsamen Tun, in der Auseinandersetzung mit den moralischen Regeln und Werten, die wir gemeinschaftlich für ein gedeihliches Zusammenleben entwickelt haben.

Und dazu gehört auch die gemeinsame und öffentliche Auseinandersetzung mit unserer Geschichte, mit dem Guten, Wahren und Schönen darin wie mit den finsteren Abgründen.

Daran ist überhaupt nichts symbolisch, sondern alles sehr konkret. Wer, wenn vom Holocaust die Rede ist, mit ganzem Herzen dabei ist, der empfindet Trauer und Empörung.

Trauer um die Opfer, die Juden, Polen, Russen, Sinti und Roma, Christen und Atheisten, Sozialdemokraten, Kommunisten und Konservative, um die Kranken und Behinderten und viele andere, die von Deutschen umgebracht wurden.

Und Empörung, weil sich die Mörder für berechtigt hielten, anderen Menschen das Lebensrecht abzusprechen.

Trauer und Empörung sind selbstverständlich private Gefühle. Aber wir leben in einer Republik, was auf Lateinisch so viel heißt wie öffentliche Angelegenheit.

Wo es um dieses republikanische Gemeinwesen geht, zählt im öffentlichen Diskurs nicht nur der Verstand, sondern auch das Gefühl. Beispielsweise im Umgang mit Ungleichheit.

Sich über andere zu erheben, sich Vorrechte anzumaßen: Diese Haltung stand und steht in krassem Gegensatz zum demokratischen Gleichheitsversprechen.

Dieses Versprechen hat Eingang gefunden in alle grundlegenden demokratischen Dokumente, etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Der Schutz der Menschenwürde durch den demokratischen Staat gilt auch für Menschen, die krank oder behindert sind.

Die Erinnerung an den Mord an kranken und behinderten Menschen, die Euthanasie, steht deshalb bei dieser Gedenkstunde zu Recht im Mittelpunkt.

Denn dieses Geschehen macht deutlich: Der Zivilisationsbruch, den Auschwitz markiert, fing nicht erst mit der Wannseekonferenz an, sondern schon in dem Augenblick, als nationalsozialistische Deutsche begannen, ihre eigenen Mitbürger zu selektieren und zu diskriminieren.

Behinderte und Kranke wurden genauso als unwert aussortiert wie Demokraten, Juden, Nichtsesshafte oder Homosexuelle.

Wer darüber öffentlich redet, der kann über seine der Trauer und Empörung nicht schweigen.

Und aus diesen Gefühlen wächst für uns bei jedem Gedenken aufs Neue die Einsicht: Wir sind aufgerufen, als Demokraten jeden Tag für das gleiche Lebensrecht und die gleiche Würde aller Menschen einzutreten.

Wir dürfen und wir werden Diskriminierung gleich welcher Art nicht üben und nicht hinnehmen.

Wir werden den Rechtsextremisten in unserem Land entgegentreten, denn ihr Rechtsextremismus richtet sich nicht nur abstrakt gegen die Gleichheit oder gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung, sondern gegen unsere Mitbürger und am Ende vielleicht auch gegen jeden Einzelnen von uns.

Dies, so meine ich, ist die Erkenntnis, die jeder mitnehmen sollte, der sich mit dem Holocaust beschäftigt.

Und sofern mein persönliches Erleben verallgemeinerbar ist, heißt das: Das öffentliche Gedenken aktualisiert immer wieder unsere demokratischen Werte und Haltungen.

Deshalb sind öffentliche Gedenkstätten wie jene in Pirna-Sonnenstein wichtig, ebenso wie das gemeinsame öffentliche Gedenken in Dresden am 13. Februar.

Besonders wichtig finde ich es, dass bei diesem öffentlichen Gedenken auch junge Leute dabei sind.

Nicht, weil sie ein Ritual vollziehen, sondern weil sie begriffen haben, dass es Bedeutung für ihr Leben hat.

Weil sie aus tiefstem Herzen um die Opfer trauern.

Weil sie sich empören angesichts der Verbrechen, die Deutsche millionenfach verübt haben.

Und weil sie daraus für sich die Lehre ziehen, dass Gleichheit und Gerechtigkeit Grundwerte ihres Handelns sein sollen.

Es geht nicht um Schuld und Schande, wie es im Jargon der Neonazis heißt, sondern um die moralische Kraft, gute Demokraten zu sein und jeden unserer Mitbürger als Gleichen anzuerkennen.

Das ist gemeint, wenn wir davon sprechen, überall in Sachsen die demokratischen Kräfte zu stärken und eine lebendige demokratische Kultur zu ermöglichen.

Umgekehrt gilt es, die antidemokratischen Kräfte zu schwächen und jeglichem Extremismus den kulturellen Nährboden zu entziehen.

Deswegen unterstützt die Staatsregierung mit dem Programm „Weltoffenes Sachsen“ das bürgerschaftliche Engagement für demokratisches Denken und Handeln.

Wenn wir bei solchen Gedenkstunden von Schuld sprechen, dann doch so:

Dass wir es den Toten schuldig sind, mit ganzem Herzen demokratisch zu leben. Nicht nur am Holocaust-Gedenktag, sondern immer, nicht nur im Sächsischen Landtag, sondern überall.

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