Grünes Licht für gemeinsamen Welterbeantrag der Montanregion Erzgebirge mit Tschechien

24.01.2012, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die sächsische Staatsregierung befürwortet einen gemeinsamen Antrag der Montanregion Erzgebirge mit Tschechien auf Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste. Die gemeinsame Antragstellung ist für frühestens 2014 vorgesehen.
Grundlage für diese Entscheidung war der Bericht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zum Antrag auf Aufnahme der Montanregion Erzgebirge als Kulturlandschaft in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (UNESCO-Welterbeliste). Gemäß Kabinettsauftrag vom 8. März 2011 prüft der Bericht die Auswirkungen des Welterbeprojekts Montanregion Erzgebirge auf die wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung der Erzgebirgsregion sowie die finanzielle Sicherung des Welterbeprojekts. Darüber hinaus thematisiert er eine gemeinsame Antragstellung mit Tschechien.

Innenminister Markus Ulbig: "Wer könnte besser wissen, wie schön und geschichtsträchtig das Erzgebirge ist, als die Menschen in der Region. Ich begrüße es, dass diese Begeisterung nun auch in Form eines grenzüberschreitenden Antrages für die UNESCO-Welterbeliste nach außen getragen werden soll und ich hoffe, dass sich viele davon anstecken lassen. Mit der heutigen Entscheidung entspricht das Kabinett dem Wunsch der engagierten Menschen in der Region und des tschechischen Kulturministeriums das Welterbeprojekt Montanregion Erzgebirge gemeinsam zu beantragen.
Schönheit ist aber nur dann für die Menschen eine echte Bereicherung, wenn sich die "Montanregion Erzgebirge" auch wirtschaftlich weiter entwickeln kann."

Das Welterbeprojekt besteht auf deutscher Seite nach jetzigem Stand aus 40 Stätten in 31 Kommunen. Auf tschechischer Seite haben die Regionen Usti nad Labem und Karlovy Vary ihr Interesse an einer gemeinsamen Antragstellung bekundet. Die gemeinsame Antragstellung ist auf Anregung des tschechischen Kulturministeriums für frühestens 2014 vorgesehen.

Das SMI wird mit dem Kabinettsbeschluss insoweit beauftragt, die für die gemeinsame Antragstellung notwendigen Schritte einzuleiten. Hierzu gehören insbesondere, die Unterrichtung des tschechischen Kulturministeriums über den Kabinettsbeschluss und die Fortführung der am 25. November 2011 aufgenommen Beratungen auf Arbeitsebene zwischen Vertretern des SMI und des tschechischen Kulturministeriums.

Des Weiteren wird das SMI beauftragt, dem Kabinett zu gegebener Zeit erneut zu berichten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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