Einsperren von Menschen mit Behinderungen kein übliches Prozedere in Behindertenheimen

23.01.2012, 13:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Berichterstattung der „Freien Presse“ aus Mitte Dezember 2011 zu Prozessen gegen ehemalige Mitarbeiter des Hauses „Silberbogen“ in Johanngeorgenstadt hat nach Auffassung von Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, in der Öffentlichkeit den Eindruck vermittelt, dass das Wegsperren von Menschen mit Behinderungen gegen deren Willen in Einrichtungen der Behindertenhilfe geübte Routine sei. Wörtlich wurde berichtet, dass das Einsperren ein „durchaus übliches Prozedere in Behindertenheimen“ sei und die Einrichtung entsprechend vorgehaltener Räume „gemäß DIN-Vorschriften“ erfolge.

Da diese Darstellungen den eigenen Wahrnehmungen des Behindertenbeauftragten völlig zuwider liefen, hat dieser eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz hierzu eingeholt und die Problematik grundsätzlich mit den entsprechenden Verantwortlichen im Ministerium erörtert. Demnach gebe es „im Freistaat Sachsen keine Einrichtung für Kinder und Jugendliche, die über eine Betriebserlaubnis verfügt und in der ein sogenannter Auszeitraum genehmigt wurde“. Nach der entsprechenden Verwaltungsvorschrift „ist die Würde der Kinder und Jugendlichen jederzeit und in jeder Situation zu achten und zu wahren. Körperliche und seelische Misshandlungen und Züchtigungen sowie andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“. Diese leitbildlichen Vorgaben würden durch das Landesjugendamt in dessen Bewertung im Rahmen der Erteilung von Betriebserlaubnissen stets zugrunde gelegt.

Stephan Pöhler begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass mit der Betriebserlaubnisbehörde, der Heimaufsicht und den Besuchskommissionen Institutionen existieren, „die den Einrichtungen kritisch auf die Finger schauen. Wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen beeinträchtigt werden, erwarte ich, dass die Erlaubnisbehörden auch künftig zügig und kompromisslos einschreiten.“


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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